Erstellt am 18.07.2008 um 20:28 Uhr von pirat
@ Sonneschein,
....Soll ich sie aus den BR schmeisen lassen?..und wie stellst du dir das vor...
Erstellt am 18.07.2008 um 20:37 Uhr von Sonneschein
Nach den § 23BetrVG, wir hatten wirklich einnige neue wichtige Themen, was die GL noch nicht wissen dürf.
Erstellt am 18.07.2008 um 20:40 Uhr von Sonneschein
An Pirat
nach BetrVG § 23 , ist ist sowie so gegen alles was von den Mitarbeitern angesprochen wird.
Erstellt am 18.07.2008 um 20:57 Uhr von pirat
@Sonneschein,
dass du den 23iger meinst, war mir klar.
Na dann viel Glück, du wirst es brauchen....
Erstellt am 18.07.2008 um 21:03 Uhr von Immie
@Sonnenschein
Wenn sie zur Zeit die geschäfte leitet,
genesst sie scheinbar so ganz generell das Vertrauen der Cheffin.
das macht sie aber noch lange nicht zur leitenden Angestellten.
Oder etwa doch?
Erstellt am 18.07.2008 um 21:13 Uhr von Sonneschein
Hallo Immi das hatte ich schon im ersten teil geschrieben, nein macht sie nicht gleich zum leitende Angestellte, aber sie vertritt die Interessen des betriebs und nicht des betriebsrats oder der Mitarbeiter
Erstellt am 18.07.2008 um 21:25 Uhr von paula
das was du hier beschreibst ist noch lange kein Thema für ein Verfahren nach § 23 BetrVG. Wo ist der Verstoss konkret?
Erstellt am 19.07.2008 um 11:17 Uhr von peanuts
"aber sie vertritt die Interessen des betriebs und nicht des betriebsrats oder der Mitarbeiter"
Ich habe einmal davon gehört und gelesen, dass auch der Betriebsrat das Interesse des Unternehmens/Betriebes zu berücksichtigen und zu wahren hat...
"Nun hab ich heut raus bekommen, dass Sie zur zeit die Geschäffte des Betriebes leitet , weil unsere Cheffin im Urlaub ist."
Wow... so mit allem Zickezacke, das dazu gehört? Mit Vertretungsbefugnis nach außen und überhaupt?
Erstellt am 19.07.2008 um 12:19 Uhr von Alexa
Hallo Kolleginnen und Kollgegen,
ich denke man sollte dieses "Problem" mal etwas nüchterner betrachten.
Wer auf welcher Position welche Interessen vertritt ist eine sehr spannend zu diskutierende Frage - aber wird nie abschließend zu beantworten sein.
Wenn ein BR-Mitglied mal befristet eine leitende Angestellte vertritt, wird sie nach meiner Einschätzung nicht zu einer ltd. Ang. Die Frage der Wählbarkeit - und damit auch der Berechtigung der Ausübung eines BR-Mandates wird ja durch den Wahlvorstand beim Wahlvorschlag geprüft. Wenn sich dann keine Änderungen ergeben (!), gilt diese Entscheidung durch die gesamte Wahlperiode.
Hier im konkreten Fall bräuchten wir die Info, ob sie wirklich mit allen Berechtigungen einer ltd. Ang. (befristet) ausgestattet war - dann hätte sie sich für diesen Zeitraum gegenüber dem BR für verhindert erklären können. Wenn nicht, dann ists vielleicht eine Frage des Anstandes (und der Arbeitsbelastung in der Vertreterrolle) sich da mal für die fragliche Zeit ebenfalls zu entschuldigen. Sicher genügt das nicht den formalen Anforderungen der Verhinderung, tut aber dem Klima besser.