Erstellt am 15.07.2008 um 08:29 Uhr von Mona-Lisa
@Rationale,
ja, der Anweisung ist Folge zu leisten!
Für was habt ihr dann die BV??
Euer AG schneidet sich doch mit seinen "Sanktionen" in's eigene Fleisch!
Erstellt am 15.07.2008 um 08:34 Uhr von uhu
@Rationale
ich als BR würde ein Schreiben an den Abt.ltr. machen (Kopie an die Geschäftsleitung), das der BR Kenntnis hat von...(Vorgänge schildern). Falls diese Vorgänge den Tatsachen entsprechen, stellt der BR fest, dass damit gegen seine Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG sowie gegen die Vorschriften der bestehenden BV zur Internetbenutzung vom... verstossen wurde. Der BR bittet um umgehende Stellungnahme....
Erstellt am 15.07.2008 um 09:00 Uhr von Immie
@Rationale
Hat er das externe Telefon ganz und gar abgeklemmt?
Je nach Struktur und räumlicher Aufteilung in eurem Betrieb könnte das auch spannend werden.
Habt ihr in der organisatorischen Struktur ähnliche Abteilungen?
Und können die alle telefonieren?
Und dann wäre da noch...
Gibt es oft Rückfragen an Lieferanten?
Wenn der Abteilungsleiter nichts besseres zu tun hat...
Ausserdem würde mich noch interessieren ob der AG diese Anweisung bestätigt.
Erstellt am 15.07.2008 um 09:47 Uhr von Rationale
Ja, das externe Telefon ist vollständig abgeklemmt. Als Externer Anrufer kann ich die Damen nicht mehr erreichen, auch nicht, wenn ich an der Telefonzentrale anrufe und mich verbinden lasse, dann lande ich wieder an der Telefonzentrale.
Alle anderen MitarbeiterInnen im Großmarkt haben Zugang zum externen Telefonnetzt. Es gibt häufig Rückfragen an Lieferanten wegen Warenlieferungen, da bei uns Warenhaus (Einzelhandel) und Großmarkt (zwar 2 verschiedene Warenannahmen, aber 1 Firmenlogo) auf einer Fläche liegen.
Der AG bestätigt diese Anweisung (wegen angeblichem häufigen privaten Telefonaten, die der WGL wohl rein zufällig öfters "belauscht und protokolliert" hat), aber selbstverständlich hätte keine unzulässige Mitarbeiterüberwachung stattgefunden.
Erstellt am 15.07.2008 um 22:27 Uhr von Der alte Heini
Wurde die Dame wirklich beim Telefonieren belauscht und kann man das beweisen?
Wenn ja, dürfte das auch einen Staatsanwalt interessieren.