Hallo,

wir haben im Jahr 2006 eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Thema "Umgang mit Abmahnungen im Betrieb" mit der Unternehmensleitung abgeschlossen. Der AG will diese nun mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Nun die Frage: Stimmt es, dass, wenn einmal eine BV abgeschlossen wurde, diese nicht gekündigt werden kann bzw. diese nachwirkt, bis man sich auf eine neue Regelung geeinigt hat (auch bei einer freiwilligen BV)??? Wir überlegen halt nun, ob der AG diese so einfach kündigen kann, denn wir haben lange für diese BV gekämpft.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

peli