Hallo! Frage.! Wir sind im Gesundheitssektor (Dialyse),2 schichtbetrieb, tätig. Durch Ausfall (Krankheit) eines MA wird das
Personal vom Frühdienst aufgefordert, nochmals am Abend für 2,5 Std zu arbeiten. Unser TV sieht das Arbeiten von tgl 7,7std vor und gelegentlich in Spitzenzeiten sogar 10 std. Kann der MA verpflichtet werden durch erneutes hereinkommen bei zusätzlicher An-und Abfahrtzeit erneunt 2.5 Std zu arbeiten.? Gibt es Richtlinien/ Bestimmungen zu diesen Thema!

Danke