Erstellt am 13.07.2008 um 19:15 Uhr von Chef
Hi,
meine erfahrung ist das weder Gewerkschaft noch der BR einem in wirklich wichtigen Angelegenheiten helfen können.
Da hilft nur selber klagen.
Erstellt am 13.07.2008 um 19:29 Uhr von Tankmann
@Chef
Den schwarzen Peter gebe ich an dich zurück, meine Frage ist damit auch nicht beantwortet. Du konntest mir damit nicht helfen....... :-(
Erstellt am 13.07.2008 um 19:58 Uhr von Hexelein
Lohn ist Sache des Tarifrechts oder wenn dies nicht greift, Individualrecht. Also hat Chef mit seiner Aussage dass jeder einzeln Klagen muss aus meiner Sicht recht. Den Rest seiner Aussage kann man vergessen.
Erstellt am 13.07.2008 um 20:06 Uhr von Tankmann
@Hexelein
Das mit dem Klagen habe ich mir ja schon ziemlich selbst beantwortet. Soweit also klar!
Interessant ist für mich, ob das unter den Begriff "betriebliche Übung" fällt und der Arbeitgeber das einfach so ändern kann.
Es wurde nichts unterschrieben wo stand "unter Vorbehalt".
Wenn man eventuell gar keine Chance hat, mit einer Klage durchzukommen, kann man es dann auch bleiben lassen.
Erstellt am 13.07.2008 um 20:24 Uhr von pirat
@Tankmann,
bei einer betriebliche Übung ist die Regelmäßigkeit Voraussetzung, wobei eine solche bereits bei zweimaliger Gewährung gegeben sein kann....
die Chancen einer Individualklage, kann dir bestimmt ein RA erläutern...
Erstellt am 14.07.2008 um 08:31 Uhr von peanuts
"Einzig auf unseren Lohnabrechnungen ist das neue Gehalt vermerkt. "
Wenn die Lohn- oder Gehaltserhöhung seit Jahresanfang jeden Monat in unveränderter Höhe und vorbehaltlos gezahlt wurde, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er das Gehalt jetzt wieder kürzen will.
Von einer betrieblichen Übung ist auszugehen!