Erstellt am 13.07.2008 um 11:28 Uhr von Toto
Nach keinem Gesetzt!
Ihr seit nur verpflichtet alle 3 Monate eine Betriebsversammelung abzuhalten wo ihr einen
Bericht über eure Arbeit abgebt. Aber dort braucht ihr den AG nicht einladen.
Über das was die BR Stunden über gemacht wurde braucht ihr aber keinem einen genauen
einblick gewähren.
Der AG moß lediglich wissen wie viele Stunden ihr macht und die müßen im Vorfeld bekannt gegeben werden.
Alles andere ist nicht erforderlich.
Erstellt am 13.07.2008 um 12:58 Uhr von Mona-Lisa
@Toto,
das mit dem AG nicht einladen würde ich mir an deiner Stelle überlegen und ganz wichtig, nochmal schlau machen, das BetrVG widerspricht dir da nämlich ganz gewaltig und sehr eindeutig! :-)
@homilus,
Befreiung von Schichtarbeit auf Grund von Sitzungen sind im § 37 BetrVG geregelt. Allerdings darf ein BR den anderen Kollegen gegenüber keine Vorteile daraus ziehen.
Erstellt am 13.07.2008 um 12:59 Uhr von paula
@toto
"Aber dort braucht ihr den AG nicht einladen"
Wirklich? Ich empfehle § 43 Abs. 2 BetrVG.
Auf der Betriebsversammlung gibt der BR seinen tätigkeitsbericht ab. Aber er braucht hier natürlich nicht belegen wozu jede einzelne Stunde BR-Arbeit geleistet wurde.
Das BRM soll aus seiner Arbeit keinen persönlichen Vorteil ziehen. Aber es kann schon angezeigt sein, dass z.B. Veränderungen an der Schichtarbeit vorgenommen werden. Das keine anderen AN eingestellt werden dürfte der Normalfall sein. Im Regelfall kann man dagegen auch nicht wirklich was machen
Erstellt am 13.07.2008 um 13:01 Uhr von paula
@Mona
ein Gedanke.... :-)))))))))
Erstellt am 13.07.2008 um 13:04 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
;-))
schönen Sonntag noch!
Erstellt am 13.07.2008 um 13:12 Uhr von Hexelein
@homilus
Betriebsräte dürfen durch ihr Amt keine Vorteile und besonderen Rechte haben. Der AG hat aber bei der personalplanung schon den Job zu gucken, wie er die Leute so einsetzt dass Arbeitsabläufe möglichst wenig gestört werden. Es hilft keinem, wenn BR eingeteilt werden zu Schichten, die sie dann wegen BR Tätigkeit nicht antreten können.
AG hat die AZ für BR in der Personalplanung zu berücksichtigen.
@Toto Bei Betriebsversammlungen ist der AG immer einzuladen!
Erstellt am 13.07.2008 um 13:41 Uhr von peanuts
"Bei Betriebsversammlungen ist der AG immer einzuladen!"
Das stimmt doch gar nicht! Ausnahmen von der Regel sind im Gesetz bzw. den Kommentierungen beschrieben!
Erstellt am 13.07.2008 um 14:04 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
wenn du schon solche Einwände vorbringst, dann sag auch dazu - warum, wieso und weshalb! >:-(
@hexelein,
peanuts hat insofern recht, dass bei zusätzlichen zu den jährlich 4 vorgeschriebenen (§ 43 BetrVG - V. Außerordentliche Betriebsversammlungen) der AG zwar informiert werden muss, aber kein Einladungszwang vorliegt, ausser der AG verlangt die Betriebsversammlung selbst!
Erstellt am 13.07.2008 um 16:27 Uhr von Hexelein
@peanuts und Mona-lisa
"immer" stimmt nie. Recht habt ihr.
Erstellt am 13.07.2008 um 21:24 Uhr von niccoline
@homilus
>>Auf welcher genauen gesetzlichen Grundlage ( §. / Abs. usw.) können____ Arbeitnehmer____ einen Betriebsrat zwingen, alle angefallenen Stunden BR-Tätigkeit (BR, Ausschüsse und Arbeitsgruppen) für alle Arbeitnehmer offen zulegen.
Erstellt am 13.07.2008 um 21:27 Uhr von Immie
Was soll uns das denn jetzt sagen?
Erstellt am 13.07.2008 um 21:40 Uhr von nicoline
@homilus
>>Auf welcher genauen gesetzlichen Grundlage ( §. / Abs. usw.) können____ Arbeitnehmer____ einen Betriebsrat zwingen, alle angefallenen Stunden BR-Tätigkeit (BR, Ausschüsse und Arbeitsgruppen) für alle Arbeitnehmer offen zulegen.
Erstellt am 13.07.2008 um 21:41 Uhr von pirat
Ahoi Immi,
das frage ich mich auch gerade.....sinnentnehmendes Lesen, njet .-)
Erstellt am 13.07.2008 um 21:58 Uhr von Immie
Hallo Freibeuter:-)
Da bin ich aber froh.
Vielleicht braucht nicoline eine Machete für ihr intellektuelles Dickicht;-)
Erstellt am 13.07.2008 um 22:24 Uhr von homilus
Vielen Dank erst einmal für die zahlreichen Antworten. Ich werde mal den Hintergrund der Frage etwas klarer darlegen. Nicht immer sind alle Menschen lieb und nett, nicht immer nehmen Menschen die Verantwortung einer Aufgabe, welche sich durch die Wahl in ein Amt ergibt, auch wirklich im erwarteten Maße wahr. Bei einer Struktur wie in einem BR besteht durchaus die Gefahr, dass Missbrauch betrieben wird. Besonders wenn Unmengen von Stunden in den Strukturen Ausschüsse und Arbeitsgruppen anfallen, aber über Jahre keine nennenswerten Arbeitsergebnisse ersichtlich sind. Die anderen Arbeitnehmer sehen natürlich die massenhaften Freistellungen und nicht begründbaren Sonderkonditionen (keine Schichtarbeit) und gehen auf die Barrikaden. Diese Forderung kommt von den Arbeitnehmern, nicht vom Arbeitgeber.
Ich denke, auch über einen BR der seiner Aufgabe nicht wie erwartet (oder vorgeschrieben) nachkommt, sollte hier gesprochen werden.
Erstellt am 13.07.2008 um 22:42 Uhr von Immie
@homilus
Da hast du natürlich Recht.
Wie gross ist euer BR?
Kann es sein das die AN nur den Eindruck haben das es keine Ergebnisse gibt weil der BR eine schlechte oer gar keine Öffentlichkeitsarbeit betreibt?
Auch können sich Verhandlungen mit dem AG schwieriger gestalten als man denkt.
Das einzelne BRM keine Schicht mehr arbeiten kann durchaus Sinn machen.
Und dann kommt manchmal noch dazu das die Kollegen Dinge von ihrem BR erwarten die er gar nicht leisten kann.
Am besten wirst du da Einblick bekommen wenn du dich bei der nächsten Wahl selber aufstellen lässt.
Erstellt am 14.07.2008 um 09:29 Uhr von homilus
Die Mitarbeiter haben schon einen Blick für die Dinge die so geschehen. Bei dem ehemaligen BR war die Arbeit transparent, es waren Ergebnisse zu sehen. Freistellungen wurden nur wenn tatsächlich notwendig in Anspruch genommen. Mit Neuwahl hat sich die Situation (und BR Mitglieder) grundlegend geändert. Durch Listenwahl konnte man Einzelpersonen nicht selektieren. Viele MA kannten auch die auf den Listen aufgeführten Personen nicht, haben nur nach den schönen bunten Versprechen auf Listen entschieden. Die Zahl der aufgewendeten BR Stunden hat sich mindestens um den Faktor 100 erhöht usw. usw.. Also eine berechtigte Forderung der Belegschaft.
Ich möchte hier nicht diskutieren ob Mitarbeiter das nicht beurteilen können (ja, die MA die die Nase voll haben können das beurteilen, es sind auch einige BR Ersatzmitglieder dabei die sich nicht an dieser Art Arbeitsbefreiung beteiligen). Die MA möchten nicht mit einer lapidaren Begründung abgeschmettert werden, sie möchten die Forderung mit einer nachlesbaren gesetzliche Grundlage begründen.
Erstellt am 14.07.2008 um 11:45 Uhr von nicoline
@Immi, @pirat,
beim ersten Mal wurde die Hälfte meiner Antwort verschluckt, Antwort bearbeiten funktionierte nicht, weil ich angeblich immer das falsche Passwort eingegeben habe, obwohl es mit Sicherheit das richtige war. Habe es dann mit einer neuen Antwort versucht, wieder das Gleiche. Jetzt glaube ich, dass irgend ein Wort nicht in den Ehrenkodex gepasst hat, habe nur überhaupt keine Ahnung welches, deswegen spar ich mir jetzt meine Antwort. Trotzdem vielen Dank für Eure netten Kommentare.
Erstellt am 14.07.2008 um 15:35 Uhr von paula
@homilus
das was Du offensichtlich von Deinem BR erfahren möchtest wirst Du nur erfahren wenn der BR es Dir freiwillig sagt. Einen Anspruch für die AN gibt es nicht. Ggf. könnte der AG hier einen Informationsanspruch unter ganz besonderen Voraussetzungen haben.
Aber ich finde es schon seltsam wie Du hier über den BR sprichst. Du unterstellst den Kollegen etwas ohne konkrete Ansatzpunkte zu haben. Es kann viele Gründe haben warum BRs Zeit aufwenden. Schon mal daran gedacht, dass der neue BR seine Aufgabe sehr ernst nimmt und sich manche Sachen 2mal anschaut. Oder es sind viele neue Mitglieder die sich erst einfinden müssen? Ich kann Dir noch viele weitere Gründe nennen aber ich vermute mal das wird Deine schon sehr vorgeprägte Meinung auch nicht ändern.
Letztendlich wird sich bei der nächsten Wahl zeigen ob Deine Kollegen das genauso sehen wie Du. Es ist schließlich ein demokratischer Prozess! Auch wenn Du die Listenwahl anscheinend nicht magst
Erstellt am 14.07.2008 um 18:31 Uhr von homilus
Wenn es bei einer Wahl mehrere Listen gibt können die Vertreter der Listen durchaus verschiedene Interessen haben. Ich selbst gehöre dem BR an, muss deshalb aber nicht mit allem einverstanden sein was sich im laufe der Zeit so tut. Mit dem BR sind bereits mehrere Jahre ins Land gegangen und die aufgewendete Zeit erhöht sich stetig (ohne ersichtlichen Grund und Ergebnis).
Der BR soll die Arbeitnehmer vertreten. Wenn die Wähler keine rechtliche Möglichkeit haben Rechenschaft von den Gewählten in der Form (Darlegung aufgewendeter Zeit) zu fordern, ist das ja wie im übrigen Leben.
Erstellt am 14.07.2008 um 19:51 Uhr von Hexelein
@homilus "so wie im übrigen Leben". Mann o mann... Offenlegung von Zeit und Kosten, welche der BR verursacht ist vom Gesetz extra nicht vorgesehen, damit die GF durch Hinweise darauf nicht einen Keil zwischen Belegschaft und BR treiben kann und über die Zeitschraube den BR nicht an seiner Arbeit hindern kann. Dass du dir Argumente der GF zu eigen machst und das auch noch als BRM find ich gelinde gesagt nicht ok.
Paula hat einen wichtigen Grund für enormen Zeitaufwand nicht erwähnt, den ich dauernd erlebe (und andere BRs sicher auch):zähe Geschäftsführer mit denen die berühmte vertrauensvolle zusammenarbeit reines Dickbrettbohren ist.
Erstellt am 14.07.2008 um 20:30 Uhr von homilus
Es geht hier überhaupt nicht um die GF.
Es geht nur um Arbeitnehmer und BR und die Frage: was macht der BR genau, in welchem Maße vertritt der BR tatsächlich noch unsere Interessen wie vor der Wahl versprochen, arbeitet der BR tatsächlich an den versprochenen Zielen und wie viel Zeit wird aufgewendet. Wir alle wissen, die Frage nach Kosten ist laut BetrVG verboten. Aber die Frage nach Stunden stellt keinen Bezug zu Kosten her. Es geht nicht nur um die Frage nach Stunden sondern auch um Ergebnisse. Ich würde Arbeitnehmern schon das Recht zugestehen in der Form umfassend Rechenschaft von einem BR fordern zu dürfen. Wie sollen sie sonst mit einem vorherigen BR vergleichen, woran sollen sie sich bei einer erneuten Entscheidung (Wahl) orientieren?
Erstellt am 14.07.2008 um 21:05 Uhr von paula
Die letzte Antworten von Dir sind sehr bezeichnend. Du bist im BR und willst dass Deine lieben BR-Kollegen jede Minute gegenüber den Kollegen belegen müssen. Damit Du besser aussiehst. Lass mich raten: Warst du schon Mitglied in dem so erfolgreichen Vorgänger-BR? Oder kannst Du Dich im neuen Gremium nicht durchsetzen? Du hast es doch selber mit in Hand den BR zu gestallten. Nutze doch Dein Amt! Aber ich glaube echt Du hast ein anderes Problem
Erstellt am 14.07.2008 um 21:55 Uhr von homilus
Ne, absolut falsch geraten. Ich arbeite mitten unter anderen Arbeitnehmern, genieße keine Sonderkonditionen und werde von meinen Kollegen geachtet weil ich ehrlich bin und offen meine Meinung sage. Es gibt eben in einem großen BR unterschiedliche Gruppierungen damit müssen wir leben. Die Fragestellung kommt nicht direkt von mir. Es sind die Mitarbeiter in meiner unmittelbaren Umgebung die auf mich zugekommen sind und gefragt haben welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen. Da ich diese Quelle von einer anderen Fragestellung her kannte habe ich zugesagt diese Frage hier zu stellen.
Erstellt am 14.07.2008 um 23:48 Uhr von paula
na dann ist es doch ein Leichtes. Trage den Wunsch der Kollegen doch ins Gremium. Leiste Überzeugungsarbeit, dass es sinnvoll ist Transparenz zu zeigen. Du hast alle Optionen. Nutze Sie!
Gehe doch mit gutem Beispiel voran! Wenn es so ist wie Du es schilderst hast Du spätestens bei der nächsten Wahl alle Trümpfe in der Hand!
Erstellt am 15.07.2008 um 08:53 Uhr von uhu
@all
wobei wir wieder bei der Betriebsversammlung wären :-))
dort MUSS der BR regelmäßig (4x im Jahr) einen Tätigkeitsbericht über seine Arbeit abgeben - welche Themen wurden bearbeitet und mit welchem Ergebnis - ; die MitarbeiterINNen KÖNNEN darüberhinaus in der BV ihre Fragen stellen und Kommentare zur BR Arbeit geben, denn die BV dient der gegenseitigen Information von BR und AN, der Aussprache und Meinungsbildung (BAG, DB 89, 2543);
homilus - du als BRM solltest deine Kollegen ermutigen, ihre Fragen (offensichtlich von allgemeinem Interesse) in der BV an das BR Gremium zu stellen anstatt dich vom BR abzugrenzen; wenn die Kollegen das nicht selbst machen wollen, dann müssen sie weiter im Dunkeln tappen
Erstellt am 15.07.2008 um 10:16 Uhr von homilus
Dank an alle die sich konstruktiv an der Beantwortung der Frage beteiligt haben. Mittlerweile habe ich auch aus anderen Quellen gangbare Wege aufgezeigt bekommen. Allerdings muss ich auch feststellen, einige hier sind mit nicht so einfachen Fragen offensichtlich überfordert und versuchen sogar oberlehrerhaft Fragesteller an den Pranger zu stellen und ihm böswillig Eigeninteresse zu unterstellen.
Man kann viel vermuten. Aber ich würde nie einem Menschen, den ich überhaupt nicht kenne, wo ich überhaupt nicht weiß ob er die Frage für sich selbst oder für andere Menschen stellt, für eine Frage die ich selbst nicht befriedigend beantworten kann den Menschen persönlich angreifen und ihm Eigennutz oder persönliche Interessen auf Kosten anderer unterstellen. Das hat nichts mit sachlicher Hilfe zur Wissensbereicherung aller zu tun sondern eher mit persönlicher Profilierung auf Kosten anderer.
In einem früheren Beitrag (70258) zum selben Thema hat Renate es auf den Punkt gebracht:
"Übrigens sind solche Fälle (BRMs, die Querrudern) gar nicht so selten, das BetrVG kennt allerdings keine Lösung dazu."
Auch in diesem Beitrag waren Leute mehr damit beschäftigt sich untereinander zu streiten als die Frage zu beachten. Selbes Thema, nur geht es hier nicht um EIN Mitglied. Uhu hat es zum Schluss noch einmal auf den Punkt gebracht, die BV ist der richtige Ort von einem BR Rechenschaft zu verlangen. Der Knackpunkt: diese Frage erst auf der BV gestellt ermöglicht es einem BR kaum, die Zahlen aufzubereiten und darzulegen. Diese Frage muss weit im Vorfeld gestellt werden damit ein BR tatsächlich die Zeit hat die gewünschten Daten zusammenzusuchen. Genau darum ging es in dieser Frage und um die Form wie man das äußert.
Man muss sich auch nicht selbst von einem BR abgrenzen um abgegrenzt zu werden. Wenn das demokratische Verhältnis aus einer Listenwahl Ersatzmitglieder bei einem sehr großen BR sehr weit nach hinten rückt und die nur sehr selten (bei Krankheit anderer) an einer Sitzung teilnehmen, werden die kaum wirksamen Einfluss gegen verbreiteten Eigennutz haben.
Es ist leider eine Tatsache und die Politik zeigt es ebenfalls auf, Menschen leben zunehmender für den Eigennutz. Persönlicher Vorteil auch auf Kosten anderer gewinnt in dieser Gesellschaft immer mehr die Oberhand. Wer kann es den Menschen in Hinblick auf Massenverarmung und Harz 4 verdenken aus Angst vor einer unsicheren Zukunft das Beste für sich selbst herauszuholen. Es ist blauäugig zu glauben, jeder BR in Deutschland steht über diesen Dingen. Auch ein BR besteht nur aus Menschen mit ihren Stärken und Schwächen.
Allen noch eine schöne Woche.