Erstellt am 12.07.2008 um 08:30 Uhr von pirat
@ Papa,
Im §87 (1) 2 und 3 BetrVG ist klar geregelt wie im Falle von Überstunden zu verfahren ist. Ausnahmen im AV oder TV. Wenn deine Schilderung stimmt, verstösst der BR gegen das BetrVG. Du solltest dich mit deiner GEW in Verbindung setzten und den Fall schildern. Sie müssen was tun, denn schliesslich bezahlst du ja dafür.
Erstellt am 12.07.2008 um 16:16 Uhr von DonJohnson
Also eigentlich kenne ich die igbce als eine der stärksten Gewerkschaften. Wenn ihr tarifgebunden seid, verstößt der ag gegen den Tarif. Die IG BCE wird sowas sicher nciht dulden! Sag denn einfach bescheid!
Erstellt am 12.07.2008 um 20:47 Uhr von Der alte Heini
Teilt der Geschäftsleitung mit, dass der BR es für nötig erachtet
seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen.
Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument im Rahmen seiner Rechte bei den Arbeitszeit mit zu bestimmen. Wird die Vereinbarungen nicht eingehalten, sollte der BR sich nicht scheuen seine Mitbestimmungsrechte einzuklagen.
Erstellt am 14.07.2008 um 08:32 Uhr von Chef
Hi,
das einzige was ihr bei dem BR (ich wünschte ich hätte so einen) machen könnt ist zur Gewerkschaft gehen
und denen den Fall schildern.
Zu deinem warum man noch mitglied ist: eben drum, du zahlst ja nicht an den BR sondern an die IGBCE die hat erstmal
nichts mit dem Betriebsrat zutun.
Ansonsten gibt es noch die möglichkeit (und darauf wird es wieder mal hinaus laufen) das jeder einzeln klagen muß um weiter
zu kommen.
Denn hier sehe ich wieder den Fall das einem keiner wirklich hilft (ausser bei den Klagekosten).
Gruß der Chef
Erstellt am 14.07.2008 um 09:15 Uhr von Benno_BRB
@ "Der alte Heini": Danke für die Verfahrensweise. Allerdings ist das Problem von Papa eher das, das der BR ein verlängerter Arm der GF zu sein scheint und sich nicht im Geringsten für die Belange der Belegschaft einsetzt.
Hier muss von Papa und seinen Kollegen Abhilfe geschaffen werden. § 23 und so weiter.
@ "Chef": Die IGBCE ist nicht unbedingt die stärkste Gewerkschaft. Es ist wie überall. Profileure, Ar..-an-die-Wand-Schieber, Besserwisser, Wichtigtuer und auch die ehrlichen, die Bemühten, die Fairen....
Als erstes Muss der BR wissen, dass die Belegschaft diesem (möglicherweise sogar gekauftem) Gremium das Vertrauen entzieht und dann die weiteren Schritte geht. Es wird dabei ein Teil des Feldzuges sein, dass es zu repräsentativen Gerichtsverhandlungen im Zuge des Individualrechtes kommen wird. Damit wären dann alle Mitarbeiter aus dem Schneider.
@ "Papa": hierfür bedarf es Mut, Entschlossenheit, Ausdauer, Bereitschaft Verantwortung - auch als Wahlvorstand und Betriebsrat - zu übernehmen und Kollegialität.
Halt uns auf dem Laufenden...
Bis denno....