Hallo,unser Chef hat in einigen Fahrzeugen ein Gerät eigebaut das ihm sagt wieviel Diesel ein Fzg verbraucht. Dem haben wir als BR nichts entgegen gebracht,gegen eine wirtschaftliche Prüfung sei ja nichts einzuwenden,nur gegen eine Prüfung der einzelnen AN.Nun verlangt der Chef aber das jeder einzelne Fahrer seine persönliche Pin Nr eingibt,damit dieser dann zum Gespräch gebeten werden kann um Rede und Antwort zum Dieselverbrauch zu stehen.Wir,der BR, hat aber dazu keine Erlaubnis erteilt,und uns auf den §87.6 berufen und den Fahrern gesagt das niemand seine Nr eingeben muss,aber durchaus kann.
Nun verlangt der Chef trotz dessen die einzelne Fahrerkennung und droht mit Anwalt,sowie mit Abmahnung des Vorsitzenden wegen Weigerung den Anweisungen des AG zu folgen.
Meine Frage:Darf er die einzelne Fahrerkennung anordnen oder nicht?