Erstellt am 07.07.2008 um 17:29 Uhr von Lohengrin_2
@brpeter
Normalerweise sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrzunemen. Ausnahme dringende Fälle z.B: akute Schmerzen oder Blutabnahmen die nur Morgens durchgeführt werden können. Siehe hierzu §616 BGB. Hattet Ihr ggfs. über die Regelung mit den 2 Stunden/Monat eine Vereinabrung(z.B. BV) mit dem AG ?