Hallo Kollegen,

bei uns soll ein EDV Tool eingeführt werden, welches laut GL NICHT der Mitbestimmung 87 I Abs6. unterliegt.
Hintergrund:
Der LogIn der Mitarbeiter erfolgt täglich neu mit einem Namenskürzel (Frei zu wählen) und der Teamnummer.
Dies wurd so auch an die Mitarbeiter kommuniziert.
Nun meine Frage hierzu:
Wir sollen dem ArbG nun unser OK für die Einführung und verwendung dieses Tools unter der Voraussetzung der anonymen und frei wählbaren Namenskürzel geben.
1. Müssen wir hierbei irgendwie ein Form waren ? Reich Mail
2. Hier ist doch wohl keine BV nötig ?

Heiko