In unserem Unternehmen gibt es 35 Außendienstler. Alle haben einen Laptop.
Zugriff auf die e-mails haben die Kollegen über einen installierten e-Mail-Client oder über das Internet. Das e-Mail-Kennwort läßt sich nicht ändern und ist gleich dem Kennwort dür die Anmeldung am PC.
Dadurch hat jeder, der das Anmeldekennwort kennt (Administratoren oder die Firma, die die PCs installiert haben) vollen Zugriff auf die E-Mails der Mitarbeiter und des Betriebsrats(!!!) ohne das dies irgendwo dokumentiert ist. Dies ist ungefähr so, als würdet Ihr PIN und TAN dem Hardwarelieferanten Eurer Bank geben.
Ich als BRV habe ohne Beschluß den AG zwei mal aufgefordert, dies abzustellen. Außer einer Hinhalte-E-Mail ist seit 1 Woche nichts passiert. Ich habe auch schon angemerkt, daß dem BR seitens der Firma keine sichere Informationsplattform zur Verfügung gestellt wird.
1. Welche Mittel bleiben mir, wenn die GF sich nicht kümmert?
2. Welche Informationen bezüglich Computernetzwerk, Einbindung in die Muttergesellschaft, Administration muß der AG dem BR mitteilen?
3. Kann der AG einen Einzelverbindungsnachweis für Handy-Gespräche (wird über Spesen abgerechnet) vom BR verlangen? Kann der BR beschließen, daß die Handy-Rechnungen ohne Einzelverbindungsnachweis erstattet werden? (BR könnte sich ja in bestimmten Fragen an RAe oder Gewerkschaften per Telefon wenden)