Erstellt am 04.07.2008 um 13:03 Uhr von ridgeback
@Taca Tuca
Das Feiertagsrecht des Betriebssitzes gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an täglich wechselnden Arbeitsstätten tätig wird. Wird er jedoch von seinem Arbeitgeber auf eine außerbetriebliche Arbeitsstelle in ein anderes Bundesland entsandt, gelten die dortigen Bestimmungen.
Erstellt am 04.07.2008 um 13:07 Uhr von jotim
Hallo Taca Tuca,
wenn der Arbeitgeber ein Büro in NRW einrichtet Mitarbeiter dort ständig einsetzt (anders als z.B. mobile Monteure usw.) dann hat er sich dort an die Feiertagsruhe zu halten - sprich: Die Leute haben Feiertagsfrei! In bestimmten Branchen und dann durch TV oder BV gestaltet, kann etwas anderes geregelt werden, wenn dies im gesetzlichen Rahmen stattfindet.
Erstellt am 04.07.2008 um 13:08 Uhr von Taca Tuca
@ridgeback, jotim
könnt ihr mir die Quelle nennen?
Vielen Dank im Voraus.
Erstellt am 04.07.2008 um 13:14 Uhr von jotim
Der Einfachheit halber...
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%263867%26%26;;%26ARB%26
Erstellt am 04.07.2008 um 13:22 Uhr von pirat
@Taca Tucaland,
Seite 74.....erklärt es ....
http://books.google.de/books?id=UGjl-VzI1PoC&pg=PA74&lpg=PA74&dq=+Feiertagsrecht+des+Betriebssitzes+&source=web&ots=M88ZfTbLYx&sig=DEloDVG25Fdb2jk1y1bDgk1pFTs&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=3&ct=result
Erstellt am 04.07.2008 um 14:15 Uhr von Taca Tuca
@ridgeback, jotim und pirat,
vielen Dank für Eurer Hilfe!