Hallo zusammen. Wir sind ein neu gewählter (neu installierter) BR (3 BRäte) in einem Unternehmen von 37 Kollegen. Ersatzmitglieder konnten nicht gewählt werden, da sich nicht mehr als 3 Kollegen zur Wahl gestellt haben. Wir sind absolute Neulinge auf dem Gebiet (Seminar bei WAF ist schon gebucht :-)

Einen Tag vor der Betriebsversammlung zur BR-Wahl wurde 7 Kollegen (ordentlich) gekündigt. Können wir als BR trotzdem tätig werden?
Beschlußfassung ist schwierig, da der Firmensitz Berlin ist, BRäte kommen aus Heidelberg, Köln und Leipzig.
Von einem RA eines Kollegen wurden wie aufgefordert nach § 3 KSchG tätig zu werden? Hat jemand einen Vorschlag, wie wir daran gehen könnten?
Vielen Dank.