Erstellt am 04.07.2008 um 09:19 Uhr von mainpower
Hallo,
leider hat der Arbeitgeber recht, es ist nicht seine Sache. Wenn der AG nicht freiwillig einlenkt und nach einer Lösung sucht kann man nichts machen. Leider
Erstellt am 04.07.2008 um 09:55 Uhr von pirat
@monk,
...Offiziell zum BR gehen darf sie nicht, da sie sonst mit Psychterror rechnen muss,....was sind denn das für Zustände?
....wer das Kind dann in den Kindergarten bringen soll - ...Nachbarschaftshilfe, Elternbeirat, Kindergartenleitung ansprechen....schon probiert?
Erstellt am 04.07.2008 um 10:01 Uhr von monk
Hallo,
das heisst also mit anderen Worten, dass zum einen vom von jedem Bürger in der Bumndesrepublik Deutschland verlangt wird Kinder in die Welt zu setzen, aber der AG zum anderen dafür sorgen kann, dass das unterbunden wird? das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Bedeutet damit, dass man sich mal an die Familienministerin Ursula von der Leyen wenden sollte, vielleicht kann die unserem chef ja mal erzählen wie er auf die Wélt gekommen ist !?!
Erstellt am 04.07.2008 um 10:07 Uhr von monk
Die Sache mit der Nachbarschaftshilfe können wir abhaken, da das Kind in einem ganz anderen Stadtteil in den Kindergarten geht. Der Elterbeirat wurde schon gefragt, aber der kann auch nicht helfen. Die Kindergartenleitung hat das Problem, dass das Kind das erste ist was morgens so früh da ist und die können die Arbeitszeiten nicht ändern. Das Problem ist auch, dass es hier bei uns nur sehr wenige Kindergärten gibt, die um 6 oder vor 6 aufmachen und diesen Platz bekommen zu haben ist schon ein Wunder gewesen, weil alles brechend voll ist. Die waren sogar schon im Rathaus, aber die helfen auch nicht weiter.
Erstellt am 04.07.2008 um 10:21 Uhr von ridgeback
@monk,
erstmal bin ich genauso erstaunt wie pirat,
Frage mich nur, wenn MA bei Kontakt mit BR Probleme bekommen, dieser nichts unternimmt. Das ja auch schon eine Behinderung der BR-Tätigkeit darstellt.
Warum versucht der BR nicht eine Betriebsvereinbarung über Chancengleichheit, Beruf und Familie mit der GL abzuschliessen?
Erstellt am 04.07.2008 um 10:25 Uhr von pirat
@ridgeback,
eine Art "Dechavue...
Erstellt am 04.07.2008 um 10:27 Uhr von Petrus
@monk:
"soll... je nach bedarf.." Wie lief es den bislang? Und vor allem: Was steht im AV?
Erstellt am 04.07.2008 um 10:35 Uhr von monk
@all,
wir als BR haben eine RAin nen netten Brief schreiben lassen, wenn er so weiter macht gibt´s § 20iger verfahren, Unterlassung etc. Das Problem ist, dass er die einzelnen Leute massiv unter Druck setzt und natürlich genau weiss, dass XY beim BR war oder so, wenn wir den GF ansprechen. Im AV steht nicht, aber auch wirklich nichts. Dieser AV ist so neutral gehalten, dass er fast für jeden job gelten könnte. Was uns brennend interessier ist diese BV über Chancengleichheit, Beruf und Familie. Was ridgeback hier schreibt. Wie soll so eine BV denn aussehen? Hat da einer ein Muster?
Erstellt am 04.07.2008 um 11:04 Uhr von DocPille
@Monk
Ich würde es mal mit §6 Abs.4 b.) ArbZG probieren.
Gruss Doc
Erstellt am 04.07.2008 um 11:36 Uhr von Petrus
@monk:
Ihr wißt aber schon, dass ihr bei der Dienst-/Schichtplangestaltung und Beginn / Ende der AZ mitzubestimmen habt. Umso mehr, wenn der AV nichts dazu sagt.