Erstellt am 04.07.2008 um 09:12 Uhr von pirat
@Fuchs,
soso *vergessen* upps....
Die Formalien der Beschlussfassung – können hier als bekannt voraus gesetzt werden?
Schreiben an den Arbeitgeber ...
- Mitteilung , über den Beschluss...aber hopp!
Ist ein RA schon beauftrag?
Erstellt am 04.07.2008 um 10:54 Uhr von paula
in welcher Form soll denn der Anwalt tätig werden? Geht es um einen Rechtsstreit oder soll er als Sachverständiger eingeschaltet werden. Ist nämlich durchaus ein Unterschied ob ich mich im Bereich des § 40 BetrVG bewege oder im § 80 BetrVG
Erstellt am 04.07.2008 um 22:55 Uhr von Fuchs
Es wurde ein Wahlvorstand in einem Betrieb ohne BR eingesetzt und als Rechtsbeistand des Wahlvorstandes!
Erstellt am 04.07.2008 um 23:32 Uhr von peanuts
"Es wurde ein Wahlvorstand in einem Betrieb ohne BR eingesetzt"
Wofür braucht man da einen Rechtsanwalt??? Selbst wenn der Wahlvorstand über´s Arbeitsgericht bestellt wird, ist kein Anwalt erforderlich!
"als Rechtsbeistand des Wahlvorstandes"
Mit welcher Rechtsgrundlage wollt Ihr denn diesen Anspruch begründen? Mir fällt spontan keiner dazu ein!
Und der Rechtsanwalt wollte keine unterschriebene Kostenübernahmeerkärung des Arbeitgebers in den Händen halten?