Erstellt am 03.07.2008 um 15:20 Uhr von Soda
Hallo Papillon.
Generell [B]muss[/B] die Einführung von GPS Ortungssystemen nicht in einer BV geregelt sein. Nach § 87(1)6 BetrVG ist die Einführung erzwingbar mitbestimmungspflichtig. Ein engagierter Betriebsrat wird hierzu eine Betriebsvereinbarung (§77 BetrVG) abschließen wollen, da mit den erhobenen Daten eine Leistungskontrolle der Fahrer möglich ist.
Eine MusterBV habe ich nach intensiver Recherche vor ca. 6 Monaten nicht finden können. Wichtig erscheint mir folgender Regelungsinhalt:
Anwendung und Auswertung:
Die erhobenen und gespeicherten Daten dienen dem Fuhrparkmanagement mit dem Ziel der optimierten Disposition, Einsatzortkontrolle, Verfolgung der aktuellen Route (ggf. Erteilung von Aufträgen), Verminderung der Stand- und Leerzeiten, Kostenreduzierung. Eine darüber hinausgehende Verwertung, insbesondere die Nutzung von Leistungs- und Verhaltensdaten ist nicht zulässig. Hierauf gestützte personelle Einzelmaßnahmen sind unwirksam.
Anmerkung: Ein Verwertungsverbot der Daten ist m. E. über eine BV kaum durchsetzbar.
LG
Soda
Erstellt am 03.07.2008 um 16:49 Uhr von papillon
Danke, Soda für die Antwort,
ich habe mittlerweile in einer Zeitschrift "Datenschutz aktuell" Ausgabe Juli 2008 einen Beitrag zum thema GPS und Datenschutz gefunden. Dort gibt es auch ein Muster für eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Habe allerdigs die Red. noch nicht erreicht, es ist kein Autor in der mir vorliegenden Kopie angegeben.
www.datenschutz-aktuell.de
Erstellt am 10.07.2008 um 12:21 Uhr von Soda
Danke Papillon.
dann habe ich auch noch was für unsere "linksammlung":
Computer und Arbeit - Ausgabe 5/2007 - Herausgeber aib
http://www.aib-verlag.de/AIB-Zeitschriften/2007/zusatzinfos/CU_5_2007.pdf
MusterBV "Digitaler Tacho" von der BTQ Kassel
http://www.btq-kassel.de/upload/MusterBVdigitTacho.pdf