Erstellt am 02.07.2008 um 15:28 Uhr von Apostel
@Nick
wenn das laufend passiert, möglichst noch nach Gespräch über die Sachlage, hat man keine Gegenargumente und die GF kann eine Abmahnung aussprechen.
Erstellt am 02.07.2008 um 15:34 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn er eine Unterschriftsberechtigung über einen bestimmten Betrag hat und er überschretet diesen öfters denke ich schon daß das eine Abmahnung gerechtfertigt. Er überschreitet wissentlich seine kompetenzen.Der MA kann froh sein daß der AG ihn nich regresspflichtig macht.
Erstellt am 02.07.2008 um 18:17 Uhr von Kölner
@Nick
...und zudem ist dieses Missverhalten des AN damit sanktioniert und fertig!