Erstellt am 02.07.2008 um 12:10 Uhr von mainpower
Hallo,
willst Du der Entscheidung des Mitarbeiters widersprechen?
Wenn der MA einverstanden ist dann könnt Ihr doch guten Gewissens der Versetzung zustimmen wenn sonst nichts anderes dagegen spricht.
Erstellt am 02.07.2008 um 12:17 Uhr von Volume
Sorry für die schlechte Frageformulierung.
Es geht nicht um Zustimmung oder Widerspruch.
Kann der AG Auskünfte verweigern (nach §99 BetrVg) mit dem Hinweis, der AN ist sowiso einverstanden.
Ich meine der BR muss doch darüber wachen, ob durch die Versetzung andere MA benachteiligt werden, oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist.
Erstellt am 02.07.2008 um 12:19 Uhr von ridgeback
@Volume
Das Einverständnis des Arbeitnehmers ändert nichts am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen (BAG, Beschluss v. 26.5.1988, 1 ABR 18/87).
Erstellt am 02.07.2008 um 13:21 Uhr von paula
es ist so wie es ridgeback ausführt. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Mitarbeiter in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzt wird und das Einverständnis des MA vorliegt. In diesem Fall besteht für den BR in dem abgebenden Betrieb kein MBR. Nur in dem aufnehmenden Betrieb ist dies als Einstellung gem. § 99 BetrVG zu werten.
Erstellt am 02.07.2008 um 13:26 Uhr von Petrus
@mainpower:
Eben drum - weil "sonst was dagegen sprechen" könnte (z.B. andere AN werden benachteiligt, es wird gegen eine BV nach § 95 verstoßen, etc.), hat der BR vollumfänglich mitzubestimmen.
Erstellt am 02.07.2008 um 13:51 Uhr von mainpower
@Petrus
Daß diese Angelegenheit Mitbestimmungspflichtig ist war doch klar. Sonst hätteich ja nicht geschrieben dass der Versetzung zugestimmt werden kann sofern nichts anderes dagegen spricht. Zustimmung ist doch Mitbestimmung , oder nicht?