Hallo Zusammen,

habe eine Frage.
Wenn in einem AV folgender Satz steht " Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung der GL zum Einsatz im 2-/3- oder 4- Schichtbetrieb" haben wir als BR trotzdem ein Mitbestimmungsrecht, wenn MA, die in der Regel nur von Montag bis Freitag in Tageschicht arbeiten, von Zeit zu Zeit an Wochenenden oder Wochenweise im Schichtberieb eingesetzt werden sollen ?

Für eure Hilfe im voraus Danke!!!