Im Konzern will unsere Geschäftsleitung sog. "Verhaltens-Profil-Analysen" vom SLG Thomas International einführen um z.B. Bewerbern zu prüfen, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und "Teams" zu bilden. Wir (KBR) sollten hierzu ein Betriebsvereinbarung abschliessen.
Solche Analyseverfahren scheinen bislang in Deutschland nicht weit verbreitet zu sein. Gibt es hier Bedenken wegen Datenschutz oder §94 BetrVG ("Persönlichkeitstests")? Naturlich verspricht Thomas International aus einem "forced-choice" Fragebogen verlässliche Antworten zu erstellen, aber wieviel Wert haben solche Systemen im Allgemein?