Hallo, ein Mitarbeiter von uns soll wegen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden, es wurde eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Es besteht aber auch eine Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention und Hilfe, worin genau geregelt ist, wie in solchen Fällen vorgegangen werden muss. Die vereinbarten Maßnahmen wurden vom Arbeitsgeber nicht eingehalten. Ist dies ein Widerspruchsgrund für die außerordentliche Kündigung? Wie kann man hiermit vorgehen? Gilt dieser Widerspruch bei einer außerordentlichen Kündigung oder ist dies nur ein Äußern von Bedenken? Was haben wir als Betriebsrat für Möglichkeiten? Wir würden uns über eine schnelle Rückantwort sehr freuen, unsere Anhörungsfrist hat gestern begonnen?
Danke. Gruß, Nicole