Erstellt am 01.07.2008 um 09:46 Uhr von jotim
Hallo Gatex,
also verlässlich "wissen" tue ich es nicht - aber:
Du hast doch einen "Vertrag" mit dem Unternehmen in dem Du deinen Praxisteil absolvierst - dies ist schon mal eine Grundlage von einem Ausbildungsverhältnis im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn auszugehen. Dann bist Du ja ordentlich gewählter JAV - ohne Anfechtung nehme ich mal an - also auch "wählbar" und daher auch ein starkes Argument.
Wenn Du (mit dem erfolgreich abgeschlossenen Studium in der Tasche) wirklich unbedingt in dieser Firma bleiben willst, würde ich das mit dem Antrag doch mal versuchen.