Hallo
Bei uns wurde durch den BR, dessen Mitglied ich bin, ein Antrag auf freiwillige Mehrarbeit am Samstag mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Es gab viele Gründe dafür z.B., dass im vergangenen Halbjahr fast jeder Samstag gearbeitet wurde, Mitarbeiter wurden animiert die tägliche AZ zu verlängern trotzdem wurde der Antrag für den Samstag gestellt. Durch die MA wurde die Ablehnung durch den BR begrüsst.
Daraufhin forderte der AG den Vorsitzenden auf am Freitag nochmals eine Sondersitzung des BR kurzfristig einzuberufen um erneut den Antrag zu stellen.
An dieser Sitzung konnten 2 Betriebsratsmitglieder wegen der Kurzfistigkeit nicht teilnehmen, und es mussten Ersatzmitglieder geladen werden. Die Ersatzmitglieder sind Vorarbeiter die dem AG sehr nahe stehen.
Das Ergebnis war nun das der BR mit 5 zu 4 Stimmen dem Antrag zustimmte.
Auf meinen Einwand hin, das hier versucht wurde mit einer anderen personellen Zusammensetzung des BR zu einem bereits gefassten Beschluss, die Gründe des Antrags waren auch die gleichen, ein anderes Abstimmungsergebnis herbeizuführen, wurde ich durch den Vorsitzenden gerügt, da er der Meinung war korrekt nach § 29 die Sondersitzung einberufen zu haben.
Ich bin der Meinung das es eine gezielte Aktion war, da der AG wusste, das ein BR Mitglied in Urlaub ein weiteres in Nachtschicht war und so nicht teilnehmen kann.
Meine Frage, war es richtig zum selben Sachverhalt eine erneute Sitzung einzuberufen?
Die Kollegen werfen dem BR vor nicht in ihrem Interesse gehandelt zu haben, und das es ihnen an Stärke fehlt.
Der Vorsitzende ist mit der Beschlussfassung zufrieden und sieht keinen Anlass zu Kritik.
Meine Meinung ist, wenn das Schule macht, kann man jeden Beschluss kippen.
Was kann man gegen solche Verfahrensweise tun ?