Erstellt am 28.06.2008 um 19:03 Uhr von jotim
Hallo Sarmale,
immerhin wird in deinem Betrieb so eine Maßnahme durch ein Gespräch vermittelt. Ich kenne genug Beispiele, wo Arbeitgeber so etwas einfach schriftlich verordnen - ohne sich die Argumente der Mitarbeiter (und/oder ihrer Interessenvertreter) anzuhören.
Jedoch sehe ich keine formale Handhabe dagegen, da so eine Entscheidung - vermutlich durch ausreichend nachweisbare "Fälle" sachlich gestützt - im Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt. Ob die Kurzerkrankungen in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung liegen kann er ja nicht wissen - und vermutlich ist das ja auch nicht so. Und generell hat ja der AG alle Beschäftigten gerecht zu behandeln. der Status als Schwerbehinderter darf ja auch nicht mißbraucht werden.
Jedoch solltest Du dieses Vorhaben des AG als Anlass nehmen zu prüfen, ob die sb Kollegen wirklich passend eingesetzt sind, und ob vielleicht Arbeitsbedingungen zu den Ausfällen geführt haben. Damit könnte man dann ja (ggf. mit externer Unterstützung) etwas zur Verbesserung erreichen - was ja sowohl dem Betrieb hilft, als auch die Kollegen aus der Schußlinie bringt.
Viel Erfolg!
Erstellt am 28.06.2008 um 22:13 Uhr von pirat
@ sarmale,
.....beireits für den ersten Tag ihres Fehlens eine Krankmeldung vorzulegen....dazu hätte ich drei Fragen..
1,. was ist denn mit dem MTV, oder gibt es keinen?
2., Was steht denn im AV?
3., soll das *Verdonnern* nur SBV betreffen? AGG... *grübel*
Erstellt am 29.06.2008 um 08:43 Uhr von carrie
@sarmale
Es gibt da ein Gerichtsurteil (was ich leider nicht zur Hand habe). Wir haben das nämlich mit unserem AG auch gerade durch. Er wollte diese Vorlagezeit für Krankenscheine verkürzen, was wir abgelehnt haben.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 ist diese Anordung mitbestimmungspflichtig und nicht einfach vom AG als Direktionsrecht zu bestimmen.
Nachdem wir ihm das mehrseitige Urteil (durch unsere Anwältin) auf den Tisch geknallt haben, war dann Ruhe.
Erstellt am 29.06.2008 um 09:34 Uhr von Kölner
@carrie
Dann war der AG schön blöd!
So etwas macht man individuell und nicht kollektiv...
Erstellt am 29.06.2008 um 09:43 Uhr von ridgeback
@carrie,
meinst Du dieses Urteil?
Beschluss vom 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Erstellt am 29.06.2008 um 09:56 Uhr von pirat
Ahoi, K
du siehst es gibt sie noch, die geistig nicht so bemittelten AG... .-)
@all,
mir stellt sich eher die Frage, ob das nicht eine offensichtliche Diskriminierung einer Gruppe (SB) darstellt ....
Erstellt am 29.06.2008 um 10:01 Uhr von sarmale
Hallo Pirat,
zu 1 : im MTV steht, in begründeten Einzelfällen kann auch schon für den ersten Tag der AU eine Bescheinigung verlangt werden.
zu 2 : die einzelnen Arbeitsverträge kenne ich ( noch ) nicht.
zu 3 : es ist tatsächlich Zufall, das nur SB betroffen sind.
Erstellt am 29.06.2008 um 12:41 Uhr von Plagegeist
Schöne Welt, in der jeder Blau machen darf wie und so oft er möchte.Und versucht ein AG dagen etwas zu machen in dem er nur sein Recht fordert (Krankmeldung ab Tag Eins).So stellt sich gleich der BR Quer.Schade denken da bistimmt die Beschäftigten die immer zur Arbeit kommen.
Wer Krank ist warum auch immer der wird bestimmt einen Grund haben und ER wird ja dafür bestimmt auch gerne mal zum Arzt gehen damit er unter umständen auch mal wieder länger als Vier Tage am Stück Arbeiten könnte.
Erstellt am 29.06.2008 um 12:46 Uhr von Lotte
sarmale,
als SBV würde ich hier sehr genau prüfe, ob nicht eine Benachteiligung von sb KollegInnen vorliegt. Da es mehrere KollegInnen betrifft, die zudem einer bestimmten Gruppe angehören, würde ich auch prüfen, ob ein kollektivrechtlicher Tatbestand gegeben ist und den BR zu Rate ziehen.
Plagegeist,
wenn Du die Rechte der MA genauso verteidigst wie die Rechte des AG, dann wäre sicher vielen geholfen.
Erstellt am 29.06.2008 um 13:18 Uhr von rainer w
@sarmale
Schau Dir auch mal § 75 Abs.1 BetrVG AN. Dieser beinhaltet auch bei der Gleichbehandlung das Thema Recht und Billigkeit. Wie der Kölner aber schon erwähnte wird es dann wohl nur individualrechtlich sein.
Erstellt am 30.06.2008 um 10:57 Uhr von mainpower
Hallo,
ich kann da PLAGEGEIST nur zustimmen Wer wirklich krank ist für den dürfte es kein Problem sein eine Krankmeldung vorzulegen.
Erstellt am 30.06.2008 um 19:09 Uhr von jotim
Nachtrag für Alle:
Die Erfahrung die in in meinem Betrieb mit der "Attestpflicht" gemacht wurde, kann man als relativ dickes Eigentor für den AG betrachten. Denn in vielen Fällen sind die betroffenen Kollegen dann brav zum Doc gegangen - und wurden ordentlich untersucht und mit einer ordentlichen AU-Bescheinigung ausgestattet. Damit wuchs der Ausfall von 1-3 Tagen auf 5-7 Tage. Denn meist fiel auch noch der Satz ".... und dann kommen Sie bitte noch mal zu mir und wir schauen, ob Sie wieder fit sind." was im kassenpatientellen Alltag eben schon etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.