Erstellt am 28.06.2008 um 20:24 Uhr von pirat
@Muckel,
schwerer Tobac...sorry,
imho... trotz allem, Lohnverzug in deinem Fall... Individualrecht.
Erstellt am 28.06.2008 um 20:45 Uhr von Alter Betriebsrat
Als sehr erfahrender Mensch, in solch Sachen , kann ich Dir nur Raten, wenn Du persönlich die entsprechenden rechtliche Schritt eingeleitet hast, Feststellungsklage oder Kündigungsschutzklage, umgehend bei der ARGE vorzusprechen und Dich mit Denen zu beraten.
Dies ist ein bekanntes und beliebters Spiel von GL`s,bauend auf lange Gerichtswege, ein unliebsames BR-Mitglied weich zu kochen. Dies kann Dich, bei der allseits bekannten Schnelligkeit unserer Justiz sogar, in existensbedrohende Umstände bringen. Bist ja auch selber Schuld, hättest sparen müssen für Deine BR-Kandidatur und vorsorgen für Dein Recht. Dies ist nur eine ins deutsche übersetzte Antwort,eines Arbeitsrichters in erster Instanz.(Selbst erlebt übrigens) als ich Ihm versuchte klar zu machen,das ich auch Benzin und Nahrung brauche um mein Betriebsratsamt auszuüben. Danach erfolgte der wohlmeinende Rat ich sollte mich doch an die entsprechenden Ämter wenden. Da ich aber auch ,wie Du, nicht direkt eine schriftliche Kündigung in der Tasche hatte, sah das ohne AZ bei der ARGE schon ganz schön mau aus. Erst in Zusammenarbeit, mit der zuständigen Gewerkschaft, konnte dann ein entsprechender Modus vivendi gefunden werden.
Also nicht länger warten, hin zur ARGE (bin mit Kündigung bedroht)
Viele Grüsse und Durchhalten, dafür bist Du gewählt.
Erstellt am 28.06.2008 um 21:24 Uhr von ridgeback
@ Muckel,
solltest Du durch mittellosigkeit Deine Aufgaben als BR nicht mehr wahrnehmen können, z.B. Teilnahme an BR-Sitzung, wäre dies doch eine Behinderung der BR-Arbeit. Hier würde ich anwaltlich prüfen lassen, ob in diesem Fall keine Strafanzeige des BR´s, wegen Behinderung der BR-Arbeit erfolgen könnte. Denn in diesem Fall dürfte auch kein Ersatzmitglied geladen werden, somit könnte bei Beschlüssen eine Patt Situation auftreten.