Erstellt am 26.06.2008 um 21:08 Uhr von carrie
@Tanne
Warum sollte er das nicht dürfen?
Streng genommen weis ja jeder Arbeitnehmer, wann sein Vertrag ausläuft und das er eben nur befristet ist. Wenn der Arbeitgeber dann jemand anders für diese Stelle nimmt, ist das allein seine "Unternehmerische Freiheit".
Erstellt am 27.06.2008 um 08:37 Uhr von Konrad
@Carrie
Ja Arbeitgeber darf, leider . Die Frage ist doch ob er so verfahren sollte und welche Unternehmenskultur vorherrscht und wie der BR das sieht und daraus macht? Stichwort : sachlich argumentieren und für jeden auslaufenden Vertrag steht wieder eine zustimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG an.