Erstellt am 26.06.2008 um 10:26 Uhr von Werner
Ab zur Gewerkschaft oder zum RA-Arbeitsrecht.
Erstellt am 26.06.2008 um 10:35 Uhr von Mona-Lisa
@Monti,
das würde eurem BigMufti wohl so gefallen........
Betriebsratsarbeit hat Vorrang, nicht umsonst gibt es ein BetrVG, an das sich auch euer Brötchengeber zu halten hat!
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
§37 BetrVG (2)
Macht ihn (nochmal?) darauf aufmerksam - mit dem Hinweis, ansonsten rechtliche Hilfe zur Durchsetzung eurer Rechte in Anspruch zu nehmen (das darf er dann auch noch bezahlen) und meldet euch zur BR-Arbeit ab, egal wie er reagiert!
Aber an einer Grundlagenschulung scheint ihr alle noch nicht teilgenommen zu haben...
Erstellt am 26.06.2008 um 10:40 Uhr von klinik
@Monti,
auf die nächste Tagesordnung den Punkt setzen "Behinderung der BR-Arbeit" nach § 23 BetrVG. Beschlussfassung mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Ganz schnell wie schon gesagt die gewerkschaft informieren.
Solltet Ihr Fragen haben inwieweit ihr euren AG wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit dran bekommen könnt, informiert euch vorab bei einem Anwalt, dem Ihr vertraut wie die inhaltlich korrekte Beschlussfassung aussehen muss.