Erstellt am 26.06.2008 um 07:28 Uhr von klinik
@Bonni,
Ihr habt ein Verständnissproblem. Wenn Eure Firma an einen anderen Inhaber übergeht, gehen auch Eure Arbeitsverträge und alle gültigen Vereinbarungen, die vorher im Betrieb abgeschlossen wurden auf den neuen Inhaber über. Das Heisst das Du an die Anweisungen des neuen Inhabers, allein aus deinem Arbeitsvertrag her verpflichtet bist. Habt Ihr einen Betriebsrat, oder bist Du selbst BRM?
Wenn ein BR besteht entsteht für mich die Frage, ob in dem von Dir geschilderten Fall, dass zwei Mitarbeiter in ein anderes Haus sollen, nicht eine Versetzung im Sinne des §99 BetrVG vorliegt.Da ist dann euer Betriebsrat gefragt.
Erstellt am 26.06.2008 um 15:33 Uhr von bonni
Hallo, danke für deine Antwort. Leider haben wir ab 30.06.08 keinen BR mehr, da der neue Arbeitgeber eine Mitarbeitervertretung hat. In unseren alten Verträgen steht nichts von möglichen Versetzungen. Somit muss ich auch nicht in einem anderen Haus des neuen AG arbeiten.
Erstellt am 30.06.2008 um 06:57 Uhr von klinik
@bonni,
wenn Ihr keinen BR mehr habt, tragisch. Hatte euer BR Betriebsvereinbarungen abgeschlossen in seiner Amtszeit? Die gelten nämlich weiter , durch den Übergang nach § 613 a. Vielleicht findest du da etwas