Erstellt am 25.06.2008 um 16:14 Uhr von Petrus
Als erstes den BRV fragen, ob es eine Anhörung gab.
- Wenn nein, dies dem MA mitteilen - sein Anwalt wird es zu nutzen wissen.
- Wenn ja - dann habt ihr BRintern ein Problem
Erstellt am 25.06.2008 um 16:17 Uhr von Andi66
@rabbi
Hallo,
1.) weise den AG darauf hin, dass die Kündigung unwirksam ist.
Keine ordnungsgemäße Anhörung - keine Kündiugung.
2.) weise den AG darauf hin, dass ihr es nicht länger duldet, dass eure Mitbestimmungsrechte verletzt werden. Wenn er sie weiter ignoriert, melde dich noch mal im Forum. Wie unser Freibeuter sagen würde - dann gibt es die volle Breitseite. ;-)
Gruß Andi
Erstellt am 25.06.2008 um 16:25 Uhr von Andi66
@Petrus
Hallo,
Es kann keine Anhörung gegeben haben.
Davon würde trabbi als BR-Mitglied hoffentlich wissen.
Und wenn doch :-( dann war sie nicht ordnungsgemäß!
Wenn man als BR Mitglied noch nicht einmal zu Anhörungen geladen wird, wann dann? Da würde dann wirklich ein großes BR internes Problem anliegen.
Gruß Andi
Erstellt am 25.06.2008 um 17:10 Uhr von Lotte
Andi,
gesetzt den Fall, die Kündigung ist unwirksam: Warum sollte der AG darauf hingewiesen werden? Damit er wirksam kündigt?
Erstellt am 26.06.2008 um 10:07 Uhr von w-j-l
Andi66,
wenn der AG eine Anhörung geschickt hat, und eine Antwort des BR in Händen hat, dann ist die im Rahmen des BetrVG "ordnungsgemäß" erfolgt.
Wenn trabbi davon nichts weiß, dann ist es wie Petrus geschrieben hat: Dann hat der BR intern ein Problem.
Der AG darf sich auf die Rückmeldung des BRV verlassen, und damit ist die Anhörung für ihn "ordnungsgemäß".
Erstellt am 27.06.2008 um 12:55 Uhr von packer
stellt sich für mich nur die frage, ob diese anhörung denn auch fehlerfrei war und somit die kündigung wirksam ist?
sind die formellen anforderungen nicht erfüllt, so ist die kündigung definitiv unwirksam!!!
@ trabbi
wie sieht die anhörung denn aus? die muß ja bei euch abgelegt sein...
der kollege hat übrigends nur drei wochen zeit um gegen die kündigung vor gericht zu ziehen...