Erstellt am 25.06.2008 um 14:00 Uhr von Konrad
Hallo
1.) Wenn die Wahl rechtsgültig sein soll, ist der Ablauf zur vereinfachten BR -Wahl genau einzuhalten.
2.) Zur Bestellung des Wahlvorstands /Betriebsversammlung müssen doch nicht alle Beschäftigten vollzählig vorhanden sein.
3.) Sollte vorab geklärt sein wer die Wahl einleitet und wer sich als BR zur Wahl stellt.
4.) Eine mögliche Anlaufstelle ist die zuständige Gewerkschaft, von Alleingängen
ohne rechtliche Kenntnisse würde ich abraten.
Erstellt am 25.06.2008 um 14:54 Uhr von Radlader
Hallo Konrad,
ersteinmal Danke für die Antwort.
Zu 1. sehe ich ein, wird aber bei einer Wahl nicht einfach, da es bei uns ANs gibt die ein- oder zweimal im Jahr nur in der Firma sind.
Zu 2. Wenn mann § 17a 3 betrachtet ist es nur notwendig das zu einer Wahlversammlung 3 wahlberechtigte ANs einladen, sollten jetzt nur diese drei auch an der Wahlversammlung teilnehmen können und sich selbst zum Wahlvorstand ernennen, ist das dann rechtsgültig?
Zu 3. ist schon geschehen
Zu 4. ich nehme erstmal für uns an das dann verdi in frage kommt, es gibt aber keine Gewerkschaftsmitglieder bei uns in der Firma, wäre eine Gewerkschaft denn generell bereit die Betriebsratswahlen in einem Unternehmen zu unterstützen wenn sie dort keine Mitglieder hat?
Ich hoffe du/ihr könnt mir nochmals weiterhelfen.
Danke im vorraus.
Erstellt am 25.06.2008 um 18:18 Uhr von jotim
Hallo Radlader,
was für ein Unternehmen ist das denn eigentlich? Vielleicht gibts ja Alternativen...
Es soll auch Gewerkschaften geben, die nicht nur auf Mitglieder scharf sind - bzw. auch mal erst etwas leisten und damit Werbung für sich machen.
Liegt nicht im § 14 Abs. 4 die Lösung für Euer Problem?
Also die Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist halt die Herausforderung. Wobei ja auch da die schriftliche Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand ausreichen dürfte, falls ein WV-Mitglied nicht teilnehmen könnte.
Für die eigentliche Wahl (auch Einreichung von Wahlvorschlägen) kann der WV ja aufgrund der Eigenart des Betriebes dann den Postweg vorsehen. Ich empfehle aber dringend ausreichend lange Fristen einzubauen.
Erstellt am 26.06.2008 um 07:34 Uhr von Konrad
Hallo
Wie sieht den eurer AG die BR Wahl ? Nicht dass am Ende durch Formfehler
die BR Wahl scheitert und Kündigungen drohen.
1) Wenn viele MA abwesend sind hilft die Briefwahl weiter, Fristen beachten.
2) Die 1. Versammlung zur Wahl des WV ist öffentlich, da können Alle kommen nicht nur die 3AN
Die 3 können sich zum Wahlvorstand wählen lassen, ebenso für den BR kandidieren!
zu 4) Die Gewerkschaft kommt i.d.R. nur wenn Mitglieder da sind oder zumindest Mitglieder werden wollen. Wenn bislang mit BR keine Erfahrung vorhanden ist, würde ich den Kontakt
zur Gew. (Verdi?) empfehlen.