Erstellt am 24.06.2008 um 14:39 Uhr von klinik
Wenn die GL nicht weiß das es einen WA gibt, wie soll der WA dann Unterlagen anfordern?
Als Ersatzmitglied bist Du vollwertiges Mitglied im WA. Der WA kann nur keine Beschlüsse fassen, da er nur ein Hilfsorgan des BR (GBR) ist. Die Meldung über die Gründung (Bildung) eines WA, ist Aufgabe des BR(GBR) eines Unternehmens. Die Mitteilung über den WA erfolgt durch den Vorsitzenden des BR(GBR) an die GL, nicht durch den Schriftführer.
Euer Hauptproblem ist aber bestimmt ein anderes, ich denke Ihr habt Leute im WA die nicht das richtige Interesse haben an diesem Gremium. Wir selbst haben auch einen WA, da gehts oft zur Sache mit dem AG, weil der natürlich kein Interesse hat Daten heraus zugeben. Ansonsten kann ich nur sagen Schulung für den WA.
Erstellt am 24.06.2008 um 15:16 Uhr von Andi66
@Toni12345
AUha, ein BRV ohne Mut?
Wovor hat er/sie Angst?
So schnell hat noch keine GL einen BRV abgeschossen.
Auseinandersetzungen werden sich nicht immer vermeiden lassen.
Nur Mut!!!
Gruß Andi
Erstellt am 19.08.2008 um 13:45 Uhr von birwein
Hallo Toni12345,
jetzt ist's zwar schon August, möchte dir aber dennoch folgenden Rat geben:
Mach nen Antrag auf der BR-Sitzung zur Aufnahme des TOP zur nächsten Sitzung: Diskussion und Beschlussfassung zur schriftlichen Information des AG bzgl zur Gründung des Wirtschaftsausschusses .
Dann könnt ihr im Gremium darüber diskutieren und über euren mutlosen BRV hinweg das Schreiben in die Wege leiten. Dann muss er das schreiben.
Liebe Grüße birwein
Erstellt am 19.08.2008 um 14:49 Uhr von waschbär
Hallo,
ich frage mich wie der WA Arbeiten kann wenn der Ag nichts davon weiss ???? Erratet ihr die Zahen und Daten ??? Oder klaut ihr die ????
Bitte wer gibt euch :
zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens;
zur Produktions- und Absatzlage;
zum Produktions- und Investitionsprogramm;
zu Rationalisierungsvorhaben;
zu Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere der Einführung neuer Arbeitsmethoden;
zu Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
zur Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
zur Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
zum Zusammenschluss oder zur Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
zur Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks sowie
zu sonstigen Vorgängen und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können, die Daten und Antworten ?????
Aber nun gut ich möchte nicht kleinlich wirken.... und habe deshalb ein Muster Geschrieben, in Waschbärisch
Hallo Chef.
Wir dein Betriebsrat oder wie du immer wieder gerne im Scherze auf Versammlungen von dir gibst, dein Furunkel am Hinteren der dich mehr Kostet als er ein tragen tut.
Haben mal was gefunden wo wir glauben das es dich richtig erfreut, zu Erfahren das wir auf den Siminaren nicht immer nur Pennen oder Saufen an der Bar.
Da unsre Firma ja nicht nur in der Regel deiner Frau mehr als 100 MA´s hat und das Ständig so wie deine Schlechte Laune Bilen wir hier mal einen Wirtschaftsausschuss analog zum §§ 106-110 BetrVG. Sicher wirst du sagen, macht doch was ihr wollt aber ohne mein Geld! ABER du musst dem WA auch was geben !
Genauer die wirtschaftlichen Angelegenheiten! Und das aus nahmsweise mal rechtzeitig und umfassend Guckst du § 106 Absatz 3 BetrVG !
Und damit du nicht wieder sagtst nö das weis ich ja gar nicht oder woher das stammd weis der BR alleine da war ich nicht mit dabei. Habe ich auch hier eine Super lösung für uns
Wir Treffen uns monatlich.Und auch du kommst auch zu den Sitzungen.Und damit das nicht unter uns bleibt, berichte ich immer dem ganzen BR.Und sollte es mal nicht rund laufen oder aber du nicht zeitig und umfassend mit den Zahlen an Laden kommen.. dann bemühen wir die Einigungsstelle !
und das besste, mein ganzer dünnpfiff basiert auf Fakten und ist Verbindlich, so das du also auch nicht Denkem musst das es vom mir stammt.
Das verestehtst du ja bestimmt, ich als BR muss mich dem § beugen, schade aber ist so.