Moin@all,

soweit ich weiß, müssen Ersatzmitglieder entsprechend der Reihenfolge zu BR-Sitzungen eingeladen werden.
Desweiteren darf ein folgendes Ersatzmitglied nicht eingeladen werden, wenn das zu vertretende Ersatzmitglied sich im Betrieb befindet, z.B. durch anderweitige Sitzung verhindert ist.
Diese gesetzlichen Grundlagen(§ 25.2 BetrVG) werden bei uns, trotz meiner Proteste, nicht eingehalten.
Es wird zwar darauf geachtet, daß wir beschlußfähig sind, aber auf die zu beachtende Reihenfolge wird gepfiffen.
Besonders prekär ist es, daß durch die Nichteinhaltung der Reihenfolge die Teilnahme eines Ersatzmitgliedes einer "unbequemen" Liste an der BR-Sitzung verhindert wird.
Wie wirkt sich dies auf evtl. Beschlüssen aus?
Welche Möglichkeiten gibt es, dies in Zukunft zu verhindern?

Gruß
Mischu