Erstellt am 24.06.2008 um 22:04 Uhr von pirat
@ klinik,
viele Berufsgenossenschaften verlangen für bestimmte Bereiche eine Einstellungsuntersuchung.....ich würde da mal anrufen! Vielleicht sind die ja dienlich....
Erstellt am 24.06.2008 um 22:35 Uhr von rainer w
@klinik
Seit wann ist eine Untersuchung von der Entlohnung, oder zeitl. länge eines Arbeitsplatzes abhängig?
Erstellt am 25.06.2008 um 12:51 Uhr von klinik
@ rainer w,
meiner Meinung ist wie oben geschrieben ja die Einstellung des 1€ Jobbers ,eine Einstellung nach § 99 BetrVG. Oder nicht? Und jede Einstellung muss zur Einstellungsuntersuchung. Meine Frage war ob irgendwo steht das ein Euro Jobber diese auch müssen? Bisher mussten sie es bei uns nicht.
Erstellt am 25.06.2008 um 16:12 Uhr von Petrus
@klinik:
Ich würde mal behaupten, dass die Einstellungsuntersuchung durchaus tätigkeitsabhängig ist. Und an einen MA in der Intensivpflege werden vmtl. andere gesundheitliche Voraussetzungen gestellt, als an eine "grüne Dame" (OK, letztere kriegen nicht mal 1€...). Näheres sollte in der Tat die BG wissen.
Vom Status Vollzeit/Teilzeit/geringfügig/1€/ZiVi/... sollte es nicht abhängen