Hallo Forum,
eine Fremdfirma erledigt in einem abgeschlossenen Teil des Firmengebäudes Packarbeiten. Es gibt eigene Toiletten in dem Bereich und einen Pausenraum mit Kaffeautomat.
Der Pausenraum ist recht klein und jetzt soll den "Fremden" erlaubt werden, die Sozialräume (Waschraum, Toiletten, Kantine), die im restlichen Teil des Firmengebäudes sind, mit zu benutzen.
Frage: Könnte man dann von einer Betriebszugehörigkeit mit Folgen für die Betriebsgröße ausgehen?
Hoffe auf informative Antworten!
Gruß, kawa