Erstellt am 23.06.2008 um 13:51 Uhr von Petrus
Hallo Neudabei,
lies Dir mal § 87 BetrVG durch, insbesondere Abs.1 Pkt. 2 und Abs. 2.
Außerdem dürfte § 8 (3)+(5) TzBfG von Interesse sein. Insbesondere ist eine AZ-Änderung seitens des ArbGeb nur statthaft, "...wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt..."
Bisher ging es doch wunderbar, die _berechtigten_ persönlichen Intersessen der ArbN (Öffnungszeiten des Kindergartens, Pflegenbedürftige Angehörige,...) zu berücksichtigen. Es sollten also ArbGeb-seitig schon ein paar gewichtige Dinge kommen. Ein lapidares "aus betrieblichen Gründen" überwiegt die ArbN-Interessen keineswegs - und schon gar nicht erheblich!
Um eine Lösung zu finden - dreht den Spieß um und laßt den ArbGeb seineDenkarbeit selber machen! Entweder der ArbGeb findet eine Variante, mit der alle leben können oder der BR lehnt die Arbeitszeitänderung nach § 87(1) Nr. 2 BetrVG grundsätzlich ab.
Erstellt am 23.06.2008 um 13:55 Uhr von pit47
Hallo Neu dabei,
der AG kann die festgelegte Verteilung der Arbeitszeit der TZ-MA wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse des AG erheblich überwiegt als das Interesse des TZ-MA (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
Er muss also mit jedem TZ-MA einen neuen Arbeitsvertrag aushandeln, ob in den speziellen Fällen das betriebliche Interesse überwiegt.
Der BR sollte hier bei der Mitbestimmung aber das Wohl seiner Kolleginnen und Kollegen vor den Wunsch des AG stellen.
Lasst Euch nicht vor den Karren des AG spannen!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 23.06.2008 um 15:19 Uhr von mainpower
Hallo,
ich bin voll dafür dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. ABER muß man gleich immer nein sagen wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes (was er nachweisen muß) Interesse an einer verlängerung der Arbeitszeit hat?
Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall den der AG vor dem Arbeitsgericht gewonnen hat. Es ging um eine ausdehnung der Arbeitszeit von bisher 19 Uhr auf 22 Uhr. Die Mitbestimmung ist ein gutes und wichtiges Instument für den Bertriebsrat. Der sollte dasauch richtig einsetzen. Es kann ja auch durchaus zum Wohle der Belegschaft sein dem Wunsch des Arbeitgebers zu entsprechen. Wir hatten z.B. noch nie Probleme mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Löhne und Gehälter. Alles wurde immer pünktlich gezahlt. Also liegt mir doch auch zum Wohle der Mitarbeiter auch das Wohl der Firma am Herzen.
Ich wollte damit nur sagen man muss beide Seiten sehen. Es kann für den Betriebsrat nicht nur das Wohl des An oder des Ag geben. Beide Seiten sollten von einer Vereibarung profitieren.
Erstellt am 23.06.2008 um 15:42 Uhr von Petrus
@mainpower:
Doch, der BR ist ausschließlichfür das Wohl der ArbN zuständig. Und wenn der ArbGeb einen Vorschlag macht, von dem er profitiert, aber auch der "schwächste" der ArbN nicht benachteiligt wird - warum sollte der BR das dann ablehnen.
Im konkreten Fall sollte der ArbGeb also eine gute Lösung für die 15% finden, die aus diversen Gründen nicht ganztags arbeiten können - dann ist die Kuh vom Eis. Wenn die "gute Lösung" aber wie geschildert darin besteht, die MA "mit Druck gefügig zu machen", dann sollte der BR vor den 15% stehen und eben nein sagen!
Erstellt am 23.06.2008 um 19:06 Uhr von Akira
Hallo Neu dabei
Zitat:
In unserem Versandbereich (dort arbeiten 80 % Frauen) sollen aus betrieblichen Gründen die Teilzeitstellen aufgelöst und in Vollzeitstellen umgewandelt werden ( z.B. statt 4 Tage a 4 Std. neu 2 Tage a 8 Stunden ),
Eine Vollzeitstellung ist das aber nicht.wenn man nur 2Tage in der Woche arbeitet ist dieses in meinen Augen Teilzeit, bei einer 5 Tage Woche a) 8Std. pro Tag kann ich erst von Vollzeit sprechen.
Wäre denn der kleine Rest mit einer anderen Lösung einverstanden?
zB. aus ihnen könnte man doch auch * Vollzeitler *machen.
In dem man Sie 4Tage früh (4Std.) 4Tage spät (4Std.) schaffen lässt.
Im wechsel.
Erstellt am 23.06.2008 um 20:12 Uhr von rainer w
@ Akira
Dein Vorschlag in Ehren, aber wie würdest Du als betroffene Arbeitnehmerin reagieren, wenn Du alleinstehend bist und 2 Kinder bis Mittags im Kindergarten hast.
Vergesst hier nicht die sozialen Gesichtspunkte.
Erstellt am 23.06.2008 um 22:26 Uhr von Akira
@ rainer w
Es gibt nun mal verschiedene Wege um ans Ziel zu kommen.
Der obengenannte wäre einer davon.
Es gibt ja auch MA,s die lieber nachmitags arbeiten, weil sie so früh nicht aus den Federn kommen.
Wie sagt man doch so schön?
Jeder Topf findet seinen Deckel.
Beispiel: Belgien, dort kennt man das Wort Teilzeit, lebt es aber ganz anders als bei uns.
Wenn ich dort weniger arbeiten möchte muss ich schauen, ob ich einen Partner ( Kollegen) finde der diesen Wunsch auch hat.
Die Beiden bilden dann einen Vollzeitler. Also Beide arbeiten zB. 163,5 Std.im Monat.
Dieses geschied nicht quer durch den Betrieb, nein es ist Abteilungs gebunden.
Nicht wie bei uns der Eine kommt 110 Std. der Zweit 130 Std.
Haste keinen, haste Pech.
Ok das Schulsystem ist anders, wobei aber die Kinder in der Grundstufe (diese dauert dort 6 Jahre wenn kein Mittagstisch geboten wird, für 2 Std. nach Hause kommen, das gilt auch für die Kleuterkes ( Kindergartenkinder) und sind dann noch mal für 2-3 Std. in der Schule.um 17.00 Uhr ist das junge Volk dann zu Hause.
Diese Probleme gibt es schon seit Menschgedenken, wenn ich arbeiten will und einen Job brauche muss ich mit solchen Dingen rechnen.
Dem AG ist es doch völlig egal was hinter seinem MA hängt, stehen doch genug vor der Tür.
Was Du kannst, nicht na dann werden wir mal sehen.
Wie nicht flexibel.
Erstellt am 24.06.2008 um 19:16 Uhr von rainer w
@Akira
Jobsharing ist auch in Deutschland nicht ganz unbekannt.
Indem Fall von unserem Kollegen hier kann es aber nicht heißen wir ziehen das Ding duch,egeal ob ein paar auf der Strecke bleiben.Dann muß der AG schon Möglichkeiten anbieten für die Mitarbeiter wo es keine Möglichkeit der Änderung gibt.
Danach zu suchen ist nicht dem BR seine arbeit.Für den Klingt es nämlich gut wenn es heißt; der BR wollte es doch auch, beschwert euch bei denen das ihr keine Arbeitsplätze mehr habt.