Erstellt am 22.06.2008 um 12:45 Uhr von Catweazle
@awi,
BetrVG §§ 111 und 112 - Interssenausgleich/Sozialplan. Betriebsschließung und Änderungskündigung passen nicht zusammen. Ist der Betrieb Teil eines Unternehmens?
Erstellt am 22.06.2008 um 13:08 Uhr von awi49
Hallo Catweazle,
Ja, der Betrieb ist Teil eines großen Unternehmens. Den Arbeitnehmern wurden allerdings in der Änderungskündigung Stellen in Städten angeboten, die von der Entfernung alle nicht zu akzeptieren sind.
Ich hatte mit der Betriebsleitung und dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden schon einen Sozialplan ausgearbeitet.
Meine Frage ist, ob es Auswirkung auf die Auszahlung der ausgearbeiteten Abfindungszahlungen hat, wenn ich den Änderungskündigungen zustimme.
Kannst Du mir in dieser Frage helfen?
Gruß
awi