Erstellt am 19.06.2008 um 18:26 Uhr von Catweazle
@lanet,
wenn ihr zwei Anhörungen bekommen habt dann habt ihr auch zwei Fristen.
Erstellt am 21.06.2008 um 10:15 Uhr von Kölner
@lanet
"...Der Arbeitgeber legt alle relevanten Argumente dem Betriebsrat vor und spricht danach mit dem Arbeitnehmer über die beabsichtigte Kündigung."
Stichwort:
"Eine vor Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam..."
Ich kann verstehen, dass der AG die a.o. Kündigung zurücknimmt und ich könnte mir auch vorstellen, dass die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist...