Einem Arbeitnehmer soll betriebsbedingt gekündigt werden. Der Arbeitgeber legt alle relevanten Argumente dem Betriebsrat vor und spricht danach mit dem Arbeitnehmer über die beabsichtigte Kündigung. Einen Tag später entscheidet der AG, den AN fristlos zu kündigen, weil der AN den Personalchef angerufen hat und ihn lauthals beschimpft hat und informiert den Betriebsrat. Dem Betriebsrat stehen nun drei Tage für eine Stellungnahme zur Verfügung. Am darauffolgenden Tag entschuldigt sich der Arbeitnehmer beim Personlchef und die GL lässt durchblicken, dass sie auf die ao. Kündigung verzichten will. Frage: Beginnt die Wochenfrist, in der der Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben muss/kann vom Tag der ordentlichen zur Anhörung oder vom Tag der Information über die ao. Kündigung