Guten Morgen,

nach der ERA-Einführung haben wir häufig die Situation das die EG die für die Arbeitsaufgabe bestimmt ist, erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit gezahlt werden soll.
Bsp.:Ein MA wird für Arbeitsaufgabe X eingestellt,diese Arbeitsaufgabe ist mit EG 9 beschrieben. Dennoch soll der MA erst mit EG 8 entlohnt werden bis er sich "eingearbeitet" hat.
Meines Erachtens ist das nicht in Ordnung, sondern steht im sofort die EG 9 zu, da er ja die Anforderungen erfüllt die diese Aufgabenbeschreibung hergibt, denn sonst hätte man ihn ja nicht auf diese Stelle gesetzt.
Wäre prima wenn Ihr mir Eure meinung bzw. Erfahrung dazu mitteilen könnt, vielen Dank und liebe Grüße