Als BRM wurde ich zum 31.12.2007 gekündigt. Die Kammer am AG hat meiner Klage am 12.6.08 stattgegeben und festgestellt, "dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 26.10.2007 nicht aufgelöst wird". Seit 13.6.08 trabe ich wieder zur Arbeit. Es gilt weiter mein alter AV mit 30 Tagen Urlaubsanspruch. Da ich ja nun bis 12.6. zu Hause war, möchte ich wissen, wieviel Urlaub mir nun für 2008 zusteht?

Danke sagt
Das Pittimäuschen