Erstellt am 14.06.2008 um 21:22 Uhr von paula
ist das Urteil rechtskräftig? Oder sprechen wir von einem Prozessarbeitsverhältnis?
Erstellt am 15.06.2008 um 08:21 Uhr von Das Pittimäuschen
@ Paula
Leider verstehe ich Ihre Frage nicht wirklich. Es steht: "Im Namen des Volkes folgendes Anerkennungsurteil verkündet. 1. der Satz wie oben. 2. Beklagte hat Kosten zu tragen ... 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf ...
Vorher steht auf dem Papier noch: Der Beklagtenvertreter erklärt: "Ich erkenne den geltend gemachten Anspruch an."
Der Klägervertreter beantragt den Erlass eines Anerkennungsurteils mit dem Antrag aus der Klage vom 09.11.07.
Erstellt am 15.06.2008 um 11:45 Uhr von peanuts
Du bist nicht wieder eingestellt worden! Das Arbeitsverhältnis hat nie aufgehört zu existieren!
Was Deinen Urlaubsanspruch betrifft, ist die Frage, auf welcher Grundlage Du bis 12.06. von arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt worden bist. Was ist mit dem AG verabredet worden?
Für 2008 hast Du natürlich einen Anspruch auf 30 Urlaubstage! Ob und/oder in welcher Höhe Urlaubsansprüche als bereits gewährt zu sehen sind, hängt davon ab, was mit dem AG bzgl. Deiner Freistellung verabredet worden ist. Du hättest schließlich Deinen Anspruch auf Beschäftigung bis zu einem endgültigen Urteilsspruch geltend machen können.
Musste der AG eine ev. fehlende Zustimmung des BRs durch Spruch des ArbG ersetzen lassen und ist in diesem Verfahren unterlegen?
Erstellt am 15.06.2008 um 16:28 Uhr von Das Pittimäuschen
@ peanuts
Mein Anwalt hat schriftlich an meinen AG meinen Anspruch bzw. die Bereitschaft auf Beschäftigung über den 1.1.2008 hinaus erklärt. Dieses Angebot wurde von meinem AG nicht angenommen. Die die Gegenseite mehrmals die Verschiebung des Kammertermins beantragt hatte, war ich bis zum 12.6. zu Hause. Also es kann nicht von einer verabredeten Freistellung die Rede sein.
Erstellt am 15.06.2008 um 17:18 Uhr von paula
Dann ist das Urteil wohl rechtskräftig. wenn es jetzt keine Vereinbarung bezgl. einer Freistellung gab hast Du Deinen kompletten Urlaubsanspruch. Aber wirklich beurteilen kann man das nur nach einem Blick in Deine Prozessakte. Daher frag doch einfach Deinen Anwalt. Der kennt alle Fakten und kann Dir sicher eine 1000mal bessere Antwort geben als alle Forumsmitglieder die sich den Sachverhalt zusammenreimen müssen
Erstellt am 18.06.2008 um 22:02 Uhr von Das Pittimäuschen
@ Paula
Mein Anwalt sagt, ich erhalte den vollen JU von 30 Tagen, da ich ja ununterbrochen beschäftigt war und keine Möglichkeit hatte, Urlaub zu nehmen. Schluss, aus, vorbei.
Danke!
Erstellt am 21.06.2008 um 10:58 Uhr von Kölner
@Das Pittimäuschen
Das KANN so sein, das muss aber nicht so sein. Wie das BAG so treffend Anfang dieses Jahrtausend feststellte, kann der AG anderes erklärt haben...
...und der AN in die Röhre schauen. Das KANN so sein - trotz der Aussagen Deines Prozessanwaltes.