Unser Unternehmen gehört zum Bereich Gesundheit/ Reha/ Betreuung.
Im Moment versuchen wir, die Arbeitszeiten und Pausenregelungen neu zu gestalten. Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von 30 Min. vorgeschrieben.
Wie ist folgende Regelung des ArbZG zu interpretieren:
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§7(2):
3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,...
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
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Ist es demzufolge möglich, bei einer Arbeitszeit von 8.00 - 16.15 Uhr nur 15 Minuten Pause zu machen? Es ist eindeutig bei uns so, daß eine längere Pause nicht dem Wohl der zu betreuenden Personen sein würde.