Erstellt am 13.06.2008 um 14:35 Uhr von sandman1971
Hi schoeni,
um welche Schulung handelt es sich?
Ciao,
sandman1971
Erstellt am 13.06.2008 um 14:41 Uhr von schoeni
Es geht hier um ein Rhetorikseminar mit folgendem Inhalt:
Reden und Argumentieren in Sitzungen, Beratungen und Versammlungen
I. Grundlagen des freien und wirksamen Redens und Argumentierens
Abbau von Redehemmungen
Körpersprachliche Signale
Umgang mit und Abbau von Nervosität
Freies Formulieren von Gedanken
Aufbau und Wirkung von Argumenten
Auseinandersetzung mit Gegenargumenten der Gesprächspartner
Effektive Fragetechniken
Umgang mit überraschenden Situationen
Argumentationskonzepte in typischen Gesprächssituationen
II. Beratung von Kolleginnen und Kollegen als Aufgabe des Betriebsrats
Schaffung eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
Was will mein Gegenüber?
Der richtige Einstieg ins Gespräch
Gesprächsverlauf und Gesprächsende
Abbau von Hemmungen beim Ratsuchenden
III. Überzeugendes Auftreten vor Publikum - Die Rede auf der Betriebsversammlung
Grundlagen für Reden und Vorträge
Vorbereitung der Redebeiträge
Reden mit Hilfe eines Stichwortkonzeptes
Gliederung einer Überzeugungsrede
Aufbau einer Präsentation Aufbau eines Rechenschaftsberichts
Der Anfangs- und Schlusssatz
Gestik, Mimik, Stimme
Gewinnen von Selbstsicherheit
Einsatz visueller Hilfsmittel
Umgang mit "Störern"
IV. Grundlagen der erfolgreichen Diskussion
V. Videounterstützte Praxisübungen
Individuelle Auswertung der Videoaufzeichnung
Persönliches Feedback
Erstellt am 13.06.2008 um 15:32 Uhr von packer
ui... heisses eisen :)
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung
„Diskussionsführung und Verhandlungstechnik“ ist nur
dann als erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG anzusehen,
wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine
derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung
für die Betriebsratsarbeit notwendig ist.
BAG 24.5.1995 – 7 ABR 54/94
ansonsten ist das ganze Prozedere hier sehr anschaulich geschildert:
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber/2-0.html
schau dir da mal bitte den Punkt erforderlichkeit an!
lieben gruß vom packer
Erstellt am 13.06.2008 um 15:45 Uhr von Immie
Wer soll denn das Seminar besuchen?
Und, so wie packer schon sagt, auch die "Erforderlichkeit" kann angezweifelt werden.
Erstellt am 13.06.2008 um 16:47 Uhr von peanuts
Du kannst das Seminar sowieso nicht einklagen! Seminare nach § 37 Abs.6 BetrVG stellen den Schulungsanspruch des BR-Gremiums und nicht den Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes dar.
Zweifelt der Arbeitgeber die Erforderlichkeit eines Seminars an, ist das Arbeitsgericht zu bemühen. Und da Dein Gremium den Klageweg nicht beschreiten will, hat sich der Fall eh erledigt!
Erstellt am 16.06.2008 um 07:59 Uhr von andi66
Hallo,
@schoeni
Erforderlichkeit???
Leitest du eure BR-Sitzungen oder eure Betriebsversammlungen?
Führst du Verhandlungen mit dem AG?
Bist du BRV oder Stellvertreter?
Wenn du alle Fragen mit Nein beantwortest, ist die Erforderlichkeit schon mal geklärt.
Gruß Andi
Erstellt am 16.06.2008 um 08:50 Uhr von packer
moin schoeni,
was peanuts sagt kann ich so nicht unterschreiben. der AG ist derjenige, der vor gericht den beschluß ersetzen lassen muß... hat er es nicht getan, bleibt es bei der schulung wie beschlossen...
gruß vom packer