Hallo,

ich bin Stellvertretende in der JAV. Unser BR hat uns vor den Wahlen gesagt, dass wir beide übernommen werden und das 10 Monate nach der Ausbildung.
Ein paar Monate war ich bereits bei unserem Personalchef, der davon wiederum überhaupt nichts wusste und sagte, dass es nur bis zur Ende der Amtszeit wäre. Dieses wäre bei uns Ende Novemeber.
Nun habe ich mich darauf verlassen, dass ich 100%ig bis Ende November hier bleiben kann oder sogar länger.
Jetzt haben wir am 19.06. unsere mündliche Prüfung und sind damit dann auch fertig mit der Ausbildung.
Nun hatten wir letzte Woche am 06.06 ein Gespräch, wegen der Weiterbeschäftigung.
Die anderen 3 Azubis aus meinem Lehrjahr haben bereits bescheid bekommen, ob oder wielange sie übernommen werden. ( Die sind aber alle nicht in der JAV)
Und ich sollte mich doch am Ende der Woche noch einmal bei ihm melden, da er zurzeit noch nichts weiß.
Nun habe ich mich heute wieder telefonisch bei ihm gemeldet ( 13.06.) und er hat es erneut vertagt. Sodass ich nun EIN Tag vor meiner mündlichen Prüfung noch einmal auf ihn zukommen soll!
Daraufhin war ich dann bei einem Mitglied unseres BR und sie sagte mir, dass die Übernahmegarantie nur für den Vorsitzenden der JAV gilt.
Nun ist meine Frage, ob ich drei Tage vor Beendigung der Ausbildung überhaupt noch ein Recht auf Übernahme habe?!

Bitte meldet Euch! Bin für jede Antwort dankbar.