Erstellt am 13.06.2008 um 09:59 Uhr von pirat
auch grusslos,
§ 87 (1) 7 BetrVG.
Erstellt am 13.06.2008 um 10:46 Uhr von CalicoJack
Meine Frage lautet welche alternativen Lösungen wollt Ihr dann? Das Ihr den Schlüssel bei den Fahrrädern lassen könnt? Das würde mir als kunde nicht gefallen! Dann brauche ich kein Schloss an der Tür, wenn jeder sich an den Schlüsseln am fahrrad bedienen kann.
Man muss halt alternative Lösungen suchen die Sinnvoll sind:
- andere Zeiten zum Austragen (höheres Antreffen von Kunden)
- Briefkästen die ausserhalb der Häuser sind ( --> wer trägt die Kosten? Was passiert mit der Post, die nicht in den Briefkasten passt )
...
Anbei kenne ich zwar Ärztliche Anordnungen zum Heben von Lasten. Aber dieserr ist Allgemein geläufig als '5 Kilo-Schein' und wird individuell erteilt.
Erstellt am 13.06.2008 um 11:30 Uhr von mainpower
Hallo,
vorsicht mit "5 Kilo Scheinen"
Fürsorgepflicht des Unternehmers
beliebtes mittel um AN loszuwerden.Besser für deine Gesundheit du wechselst den Arbeitsplatz,
bei mir gibt es keine freien Schonarbeitsplätze
Erstellt am 13.06.2008 um 20:38 Uhr von jotim
Habt ihr einen Betriebsrat? Der muß in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber aktiv werden und hat dazu ja auch ein Initiativrecht. Es gibt sicher ein paar Möglichkeiten, die hilfreich sind - das muss ggf. mal von Fachleuten begutachtet und dann natürlich auch vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Ich würde auch mal Kontakt mit der UKPT aufnehmen.
http://www.ukpt.de/pages/praevention/beratung/index.php
Oder melde Dich mal bei mir...