Erstellt am 12.06.2008 um 08:04 Uhr von pirat
@Akira,
so etwas gibt es tatsächlich, ist allerdings länderabhängig.
Könnte auch in MTVerträgen veinzelt vorkommen.
ein Beispiel...
http://www.basisbetriebsraete.de/Infothek/gbv_s_bayer_ag/gbv_c1/C-1/freistellung_von_der_arbeit_c1.pdf
Erstellt am 12.06.2008 um 08:52 Uhr von ridgeback
@Akira,
freistellungsansprüche sind u.a. im BGB §616 geregelt.
Zusätzlich in MVP im Kinder- und Jugendförderungsgesetz §§ 2 bis 5 nachlesbar.
Erstellt am 12.06.2008 um 23:21 Uhr von Akira
@pirat
@ridgeback
Danke
Weichen sind gestellt, der Zug gewinnt an Fahrt ;-))))
Hatte doch den richtigen Riecher als ich unserem GL sagte: Das ist so wie Sie es sagen nicht richtig.
Antwort von unserem GL:
Ich habe dies bei den Personalern in der Zentrale schecken lassen
Habe mit meiner Antwort recht gehabt und kann dieses dank Euer beider Hilfe auch hieb und stichfest
belegen.
Dann werden wir sehen was dabei rauskommt. (Hände reib)
( Wir werden demnächst das Schild an unserer Tür um zwei weitere Schilder ergänzen,weil wir deren Mist auch noch mitmachen)
Fühle mich manchmal wie auf einem Hundeübungsplatz:
sitz, platz, bleib, fein gemacht und dann gibt es Leckerchen schwanzwedel.
Ohne uns
bis dann