Hallo. Als frisch aufgestellter BR in einem Einzelhandelsbetrieb haben wir uns gleich mit folgendem Problem herumzuschlagen:Ab August werden unsere Öffnungszeiten von 8-20 auf 8-22 verlängert. In den meisten Arbeitsverträgen gibt es keine Vereinbarungen, wann die Arbeit zu leisten ist. Unsere Frage ist, wie oft können AN in der Woche zur Schicht bis 22 Uhr herangezogen werden und kann der AG verlangen, dass Doppelschichten z.B. von 8-13 und 18-22 Uhr geleistet werden?