Erstellt am 11.06.2008 um 21:16 Uhr von Lotte
henry,
könnte § 98 BetrVG hier weiterhelfen? Nehme an, dass es sich nicht um leitende Angestellte handelt?
Worüber wollt Ihr denn mitbestimmen?
Erstellt am 12.06.2008 um 09:42 Uhr von mainpower
Hallo,
ich hätte nichts dagegen wenn bei uns in der Firma einige Führungskräfte ( keine Leitende ) an einem MA-Führungstraining
teilnehmen würden. Es kann nichts schaden wenn die Damen und Herren beigebracht bekommen wie man Untergebene zu behandeln hat. So mancher führt sich manchmal auf wie die Axt im Walde. Da kann es nichts schaden wenn diesen Personen auf die Finger geklopft wird.
Erstellt am 12.06.2008 um 10:56 Uhr von w-j-l
henry,
lies doch einfach mal, wie Lotte vorgeschlagen hat, den § 98 BetrVG.
Mitbestimmung besteht bei der Auswahl der Referenten (ich hätte es z.B. nicht so gerne, wenn der AG Scientologen mit der Fortbildung beauftragt)
Außerdem könnt ihr (soweit nicht sowieso alle potenziellen Zielpersonen fortgebildet werden) - notfalls über die Einigungsstelle - eigene Vorschläge zu den Teilnehmern zu machen.