Erstellt am 11.06.2008 um 09:49 Uhr von ridgeback
@Dora
wird ein Betrieb oder Betriebsteil im Wege einer Sacheinlage in eine andere Gesellschaft eingebracht („asset deal”), liegt ein Betriebsübergang vor (BAG vom 25.6.1985, Az. 3 AZR 254/83).
Erstellt am 11.06.2008 um 10:57 Uhr von paula
sehe ich das richtig: Dein AG hat hier eingekauft?
Dann ist es für das "aufgekaufte" Unternehmen ein Betriebsübergang. Für Euch könnte es eine interessenausgleichspflichtige Maßnahme nach § 111 Nr. 3 BetrVG sein. Für den bisherigen Betrieb dann natürlich auch. Aber das setzt voraus dass der Betrieb im Sinne des BetrVG hier betroffen ist. Wenn das "aufgekaufte" Unternehmen als Betrieb unabhängig bleibt hat Dein BR erst einmal keine Karten im Spiel. Wie sieht es denn mit dem WA aus?
Erstellt am 11.06.2008 um 11:05 Uhr von Dora
Richtig, mein AG hat gekauft. Die Mitarbeiter sind bereits in unsere Firma integriert (so zumindest die Aussage unserer GF). Sie bleiben also nicht unabhängig.
WA - ja - das ist das Problem. Haben wir noch nicht, soll aber in Kürze passieren.
lg Andrea
Erstellt am 11.06.2008 um 11:57 Uhr von paula
@andrea
du schreibst: "Die Mitarbeiter sind bereits in unsere Firma integriert (so zumindest die Aussage unserer GF)"
nur in Eure Firma oder werden die MA auch in Euren Betrieb integriert?
Erstellt am 11.06.2008 um 12:07 Uhr von dora
Die neuen MA werden an dem jetzigen Standort bleiben, also nicht körperlich in unseren Betrieb integriert. Es wird als eine Geschäftsstelle laufen.
lg Andrea
Erstellt am 11.06.2008 um 13:12 Uhr von paula
ok.... wie weit ist denn diese Geschäftsstelle von Eurer entfernt und wie sieht die Führungsstruktur aus. Wie werden die MA in der Geschäftsstelle geführt? Gibt es dort eine eigene Leitung die die maßgeblichen Entscheidungen in sozialen und personellen Angelegenheiten trifft?
Erstellt am 11.06.2008 um 13:24 Uhr von Dora
Die Geschäftsstelle liegt ca. 70 km von unserem Haupsitz entfernt. Der ehemalige Geschäftsführer wird Geschäftsstellenleiter mit Prokura (nur für diese Geschäftsstelle). Ich habe keine Ahnung, ob dieser Geschäftsstellenleiter dann groß Entscheidungen treffen kann/darf/wird. Das letzte Wort wird sicher immer einer unserer Geschäftsführer haben
lg Andrea
Erstellt am 11.06.2008 um 15:37 Uhr von paula
dann sieht es ja so aus, dass die Geschäftsstelle einen Betrieb im Sinne des BetrVG bildet. Zumindets § 4 BetrVG dürfte greifen. Daher ist Euer BR erst mal außen vor.
Hat der zugekaufte Betrieb denn einen eigenen BR? Evtl. könnte ja § 2 Abs. 3 BetrVG einen Weg aufzeigen...
Erstellt am 11.06.2008 um 15:43 Uhr von Dora
Der neue Betrieb hat keinen BR. Ist auch immer das Gleiche. Wir haben schon so viele "richtige" Verschmelzungen hinter uns.... Erst stoßen wir auf Ablehnung, weil ja alles in Butter ist, dann stehen die Telefone nicht mehr still.
Ich mache erst mal unsere übliche Informationsmail fertig, um den BR vorzustellen. Die Emailadressen der neuen Kollegen sollen in den nächsten Tagen in unser System eingepflegt werden.
Vielen Dank für die Antworten
lg Andrea