Erstellt am 10.06.2008 um 21:42 Uhr von pirat
@ birne,
alles was im AV steht.... Individualrecht!
IMHO....
Bilder unterliegen bei ihrer Veröffentlichung, sowohl im Internet, als auch in sonstigen Medien, dem Urheberschutz. Grundsätzlich ist somit die Einwilligung des Berechtigten vor deren Veröffentlichung einzuholen. Diese kann auch in der Form erfolgen, dass eine generelle Freigabe des Materials vorgenommen wird. Auch die Veröffentlichung von Personalfotos in Druckschriften oder im Internet bedarf der Einwilligung sämtlicher abgebildeten Mitarbeiter. Diese kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.
Erstellt am 10.06.2008 um 21:53 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
und genau das sehe ich als problematisch an - der Arbeitsvertrag IST Individualrecht!
Und ehrlich gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob eine Freigabe (im Zusammenhang - Job ja oder nein) ohne weiteres rechtlich in Ordnung ist, wenn man im AV auf dieses Persönlichkeitsrecht verzichtet. Zumindest muss der Kollege die Möglichkeit haben von diesem Recht auch im Nachhinein Gebrauch machen zu können, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.
Erstellt am 10.06.2008 um 22:12 Uhr von pirat
Ahoi, Mona-Lisa,
"alles was im AV steht.... Individualrecht!"
naturlamente Ciao mia bella.... .-)