Erstellt am 10.06.2008 um 13:35 Uhr von mainpower
Hallo,
Mitbestimmungspflichtig
§ 87 (1) 4 BetrVG
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
Erstellt am 10.06.2008 um 14:52 Uhr von Kölner
@mainpower
Krass...
Was soll der § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hier bewirken?
@Leonidas
Wenn keine BV besteht hat der BR nichts damit zu schaffen...
Erstellt am 10.06.2008 um 15:02 Uhr von zrx-kawa
@kölner
In unserem TV steht "Ü-Std. können in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden". Setzt das nicht Einvernehmlichkeit voraus, wenn keine BV besteht?
Bei uns werden die Ü-Std. in einem Freizeitkonto gesammelt. Aus dem kann man abfeiern oder Auszahlung beantragen.
Gruß, kawa