Erstellt am 10.06.2008 um 09:49 Uhr von Angi1
Hallo Catweazle,
auf alle Fälle kann sie nach § 9 TzBfG einen Antrag auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitzeit stellen.
Das ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, belegt ja ihre Arbeitszeit der letzten 3 Jahre.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.06.2008 um 10:56 Uhr von DocPille
Catweazle
ich habe da mal was gefunden:
Trotz Teilzeitvertrag langjährig Vollzeit gearbeitet ...
Es kann eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages vorliegen, wenn eine Teilzeitkraft jahrelang im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt wird. Dies hat zur Folge, daß der Arbeitgeber im Falle eines späteren Einsatzes im Rahmen der urspr. vereinbarten Arbeitszeit in Annahmeverzug gerät.
Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine stillschweigende Änderung handelt oder nicht, ist ob die erhöhte Arbeitszeit eine vorübergehende Änderung oder eine ständig erbrachte erhöhte Mindestarbeitsleistung war.
LAG Hamm, 4.5.2006 - Az: 8 Sa 2046/05
Erstellt am 10.06.2008 um 12:37 Uhr von Catweazle
@DocPille,
danke, das ist genau das was ich gesucht habe.